Annagasse 9

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Annagasse 9 (Oktober 2018)
Daten zum Bauwerk
Art des Bauwerks Gebäude
Datum von 1440
Datum bis
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
Einlagezahl
Architekt
Prominente Bewohner
PageID 46619
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter, Frühe Neuzeit
Quelle Paul Harrer: Wien, seine Häuser
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Letzte Änderung am 31.08.2022 durch WIEN1.lanm08jan
Bildname Annagasse 9.jpg
Bildunterschrift Annagasse 9 (Oktober 2018)
  • 1., Annagasse 9
  • Nr.: 1045 (Bezirk: Innere Stadt, 1795, bis: 1821)
  • Nr.: 1367 (Bezirk: Innere Stadt, 1770, bis: 1795)
  • Nr.: 986 (Bezirk: Innere Stadt, 1821, bis: 1862)

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48° 12' 14.93" N, 16° 22' 22.67" E  zur Karte im Wien Kulturgut

1., Annagasse 9 (Konskriptionsnummer 986).

Die erste urkundliche Nennung eines Hauses auf diesem Grundstück stammt aus dem Jahr 1440. 1476 wurde dieses vom Apotheker Konrad Reutter erworben, der testamentarisch verfügte, dass sein Haus in der damaligen Pippingerstraße (heute Annagasse) nach dem Tod seiner Gattin zu verkaufen sei und der Erlös in vier Teile zu teilen sei. Diese sollten dem Bürgerspital vor dem Kärntnertor zur Besserung der Pfründe der Armen und Bedürftigen, dem Kloster St. Jakob auf der Hülben, den Augustinern zum Bau ihres Klosters und dem Pilgramhaus (ebenfalls zum Bau) zufallen. Dem wurde 1503 entsprochen und das Gebäude an den Ratsherrn Wolfgang Rieder verkauft. Nach 1551 wurde das Haus, zu dem auch ein Stadel und ein Garten gehörten, nicht mehr im Grundbuch verzeichnet. 1587 muss es noch existiert haben, dürfte aber bald danach zur Vergrößerung des Schärffenbergschen Freihauses (siehe Haus B im Artikel Ursulinenkloster) herangezogen worden sein. Dieses kam 1663 in den Besitz des Ursulinenklosters, die das Haus Stadt 986 (Annagasse 9) als Zinshaus nutzten. 1705 wurde das heutige Gebäude (Grundfläche: 501 Quadratmeter) errichtet, das seit den 1960er Jahren der Universität für Musik und Darstellende Kunst dient.

Literatur

  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur. Band 5, 2. Teil. Wien ²1956 (Manuskript im WStLA), S. 302 und 317 f.