Amtsrat

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Begriffsklärung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 26.01.2023 durch WIEN1.lanm09lue

Amtsrat.
1) Beamtentitel: VI. Rangklasse der Beamten des Verwaltungsdiensts (Verwendungsgruppe B) des Wiener Magistrats, eingeführt 1923; mit Staatssekretariatsbeschluss vom 7. Juni 1988 besteht für Beamtinnen der Titel Amtsrätin. Beamte der VII. Rangklasse führen den Titel Oberamtsrat (Oberamtsrätin).
2) Politisches Gremium, in dem die Amtsführenden Stadträte der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Magistratsdirektor unter dem Vorsitz des Bürgermeisters fraktionell Geschäftsstücke diskutieren, die im Stadtsenat behandelt und entschieden werden sollen.