Adelsaufhebungsgesetz

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Letzte Änderung am 26.02.2019 durch DYN.wolfgang kraus

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Die Konstituierende Nationalversammlung Deutschösterreichs beschloss am 3. April 1919 das Adelsaufhebungsgesetz, mit dem Adelstitel für Österreicherinnen und Österreicher aufgehoben wurden. Das Gesetz trat am 10. April 1919 in Kraft. Titel wie Erzherzog, Markgraf, Freiherr und Edler waren damit Geschichte.

Obwohl im Deutschen Reich kein analoges Gesetz erlassen wurde, machte das nationalsozialistische Regime 1938 bis 1945 das österreichische Adelsaufhebungsgesetz nicht rückgängig. Das tschechoslowakische Parlament hatte die Adelstitel bereits im Dezember 1918 aufgehoben. In Ungarn blieben die Adelstitel bis 1946 erhalten.