Abteilung K 1 - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen und der Wirtschaftsförderung (1939-1945)
Abteilung K 1 - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen und der Wirtschaftsförderung.
Aufgabenbereiche
Die städtischen Betriebe waren ursprünglich der Magistratsdirektion (Geschäftsgruppe C) und der Kontrolle der Stadtbuchhaltung unterstellt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 1920 wurde den einzelnen Betrieben die Eigenschaft von Unternehmungen zugestanden. Man richtete eine eigene Gruppe VIII, Städtische Unternehmungen, ein.
Gemäß Abt. 6, § 31 der Stadtordnung vom 31. März 1934 wurden die städtischen Unternehmungen direkt dem Bürgermeister, in seiner Vertretung dem Magistratsdirektor, unterstellt. Beschlussfassungen in entscheidenden Fragen fielen in die Kompetenz der Wiener Bürgerschaft.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Zusammenfassung der Unternehmungen in der Hauptabteilung II. Alle zentral zu behandelnden Angelegenheiten wurden von der Abteilung II/1 besorgt.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: K 1; Änderung des Sachtitels.
1942: Übernahme der Aufgaben des Stadtamtes für Wirtschaftsförderung.[1]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Die Agenden der Abteilung K 1 kamen an die Verwaltungsgruppe IX.
Entwicklungsübersicht
1939 Abteilung II/I - Städtische Unternehmungen und gemischtwirtschaftliche Betriebe (Hauptabteilung II. Städtische Unternehmungen und wirtschaftliche Angelegenheiten)
1941 Abteilung K 1 - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen (Hauptabteilung K. Wirtschaftliche Unternehmen)
1942 Abteilung K 1 - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen und der Wirtschaftsförderung (Hauptabteilung K. Wirtschaftliche Unternehmen)
1945 Überleitung:
Verwaltungsgruppe IX
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 140-141
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 19. November 1942 (A 2 – 4941/1942).