Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Todesstrafe ist die früheste kodifizierte Strafart.<ref>Siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Altertum Wikipedia: Todesstrafe]</ref> Mit den [[Römern]] kam auch das römische Recht nach [[Vindobona]], das die Todesstrafe nur für besonders schwere Vergehen vorsah. Während Brandstifter bei der Hinrichtung meist verbrannt wurden, war in der [[Römische Kaiserzeit|Römischen Kaiserzeit]] die Kreuzigung für Sklaven und Nichtrömer üblich, während Römer selbst mit dem Schwert gerichtet wurden. Römische Bürger hatten grundsätzlich das Recht, an den Kaiser zu appellieren, wodurch die letztendliche Entscheidung dem Kaiser übertragen wurde.<ref>Siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_gladii Wikipedia: Ius gladii]</ref> Durch die [[Constitutio Antoniniana]] wurde das römische Bürgerrecht auf alle freien Reichsbewohner ausgeweitet.
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Die Todesstrafe ist die früheste kodifizierte Strafart.<ref>Siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Altertum Wikipedia: Todesstrafe]</ref> Mit den [[Römer]]n kam auch das römische Recht nach [[Vindobona]], das die Todesstrafe nur für besonders schwere Vergehen vorsah. Während Brandstifter bei der Hinrichtung meist verbrannt wurden, war in der [[Römische Kaiserzeit|Römischen Kaiserzeit]] die Kreuzigung für Sklaven und Nichtrömer üblich. Römer selbst wurden mit dem Schwert gerichtet und hatten grundsätzlich das Recht, an den Kaiser zu appellieren, wodurch die letztendliche Entscheidung dem Kaiser übertragen wurde.<ref>Siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_gladii Wikipedia: Ius gladii]</ref> Durch die [[Constitutio Antoniniana]] wurde das römische Bürgerrecht auf alle freien Reichsbewohner ausgeweitet.
  
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==Mittelalter==
 
Im [[Mittelalter]] wurde die Todesstrafe durch Ertränken, Köpfen, Hängen, Rädern, Vierteilen oder Verbrennen vollzogen. Der [[Henker|Scherge]] (Freimann, Züchtiger) war ehrlos und fand seinen Lohn anfänglich durch Sammlungen unter den am Richtplatz anwesenden Zuschauern oder durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus; erst ab 1450 bezog er eine fixe Besoldung durch die [[Stadt Wien|Stadt]] und hatte im [[Schergenhaus]] eine Naturalwohnung. Die Bestattung der Hingerichteten erfolgte auf dem [[Armensünder-Gottesacker]] ([[4]]., vor der späteren [[Karlskirche]]).  
 
Im [[Mittelalter]] wurde die Todesstrafe durch Ertränken, Köpfen, Hängen, Rädern, Vierteilen oder Verbrennen vollzogen. Der [[Henker|Scherge]] (Freimann, Züchtiger) war ehrlos und fand seinen Lohn anfänglich durch Sammlungen unter den am Richtplatz anwesenden Zuschauern oder durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus; erst ab 1450 bezog er eine fixe Besoldung durch die [[Stadt Wien|Stadt]] und hatte im [[Schergenhaus]] eine Naturalwohnung. Die Bestattung der Hingerichteten erfolgte auf dem [[Armensünder-Gottesacker]] ([[4]]., vor der späteren [[Karlskirche]]).  
  
1643-1782 begleitete den Delinquenten neben dem Geistlichen auch ein Mitglied der [[Totenbruderschaft]]. Ab 1735 sind gedruckte Doppelblätter bekannt, auf denen die Personalien des Verbrechers und der Hergang der Tat angegeben waren und die von Wanderhändlern verkauft wurden (Beispiel siehe Bild). Das [[Josephinisches Gesetzbuch | Josephinische Gesetzbuch]] (1787) sah die Todesstrafe nur noch bei Standrecht vor. Die Strafprozessordnung 1873 bestimmte, dass Hinrichtungen nur innerhalb der Gefängnismauern vorzunehmen waren; seither wurden Hinrichtungen im Gefängnishof des [[Landesgerichtsgebäude I|Landesgerichtsgebäudes I]] ([[8]], [[Landesgerichtsstraße]] 9A-11) vollzogen ("[[Galgenhof]]"), erstmals am 16. Dezember 1876 (Raubmörder [[Enrico von Francesconi]]). Bis 1918 gab es in Wien 13, 1934-1938 21 Hinrichtungen (darunter auch Verurteilungen wegen politischer Delikte); in der [[NS-Zeit]] wurden über 1.000 politische Gegner im Landesgericht hingerichtet (Fallbeil); nach 1945 wurden noch 31 Hinrichtungen vollstreckt. Die Abschaffung der Todesstrafe wurde vom [[Nationalrat]] in Etappen beschlossen.
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==Frühe Neuzeit==
Die Todesstrafe im ordentlichen Gerichtsverfahren wurde vom [[Nationalrat]] am 21. Juni 1950 [[Abschaffung der Todesstrafe|abgeschafft]].
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1643-1782 begleitete den Delinquenten neben dem Geistlichen auch ein Mitglied der [[Totenbruderschaft]]. Ab 1735 sind gedruckte Doppelblätter bekannt, auf denen die Personalien des Verbrechers und der Hergang der Tat angegeben waren und die von Wanderhändlern verkauft wurden (Beispiel siehe Bild). Das [[Josephinisches Gesetzbuch | Josephinische Gesetzbuch]] (1787) sah die Todesstrafe nur noch bei Standrecht vor.
  
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==Langes 19. Jahrhundert==
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Die Strafprozessordnung 1873 bestimmte, dass Hinrichtungen nur innerhalb der Gefängnismauern vorzunehmen waren; seither wurden Hinrichtungen im Gefängnishof des [[Landesgerichtsgebäude I|Landesgerichtsgebäudes I]] ([[8]], [[Landesgerichtsstraße]] 9A-11) vollzogen ("[[Galgenhof]]"), erstmals am 16. Dezember 1876 (Raubmörder [[Enrico von Francesconi]]).
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==Zeitgeschichte==
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Bis 1918 gab es in Wien 13, 1934-1938 21 Hinrichtungen (darunter auch Verurteilungen wegen politischer Delikte); in der [[NS-Zeit]] wurden über 1.000 politische Gegner im Landesgericht hingerichtet (Fallbeil); nach 1945 wurden noch 31 Hinrichtungen vollstreckt. Die Abschaffung der Todesstrafe wurde vom [[Nationalrat]] in Etappen beschlossen. Die Todesstrafe im ordentlichen Gerichtsverfahren wurde vom [[Nationalrat]] am 21. Juni 1950 endgültig [[Abschaffung der Todesstrafe|abgeschafft]], 1968 auch für standrechtliche Verfahren.
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===Siehe auch===
 
* [[Abschaffung der Todesstrafe]]
 
* [[Abschaffung der Todesstrafe]]
 
* [[Landesgericht|Landesgericht I]]  
 
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* [[Strafen]]
 
* [[Strafen]]
  
==Quelle==
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==Quellen==
 
* [http://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/titleinfo/466137 Todesurteil über die 19jährige Regina G. aus Braunstorf nächst Hollabrunn, die am 24. Oktober 1760 in Wien hingerichtet wurde. Druckschriftensammlung der Wienbibliothek im Rathaus, C-39975/1760,3]
 
* [http://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/titleinfo/466137 Todesurteil über die 19jährige Regina G. aus Braunstorf nächst Hollabrunn, die am 24. Oktober 1760 in Wien hingerichtet wurde. Druckschriftensammlung der Wienbibliothek im Rathaus, C-39975/1760,3]
 
* [http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/466442 Digitalisierte Todesurteile in der Wienbibliothek Digital]
 
* [http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/466442 Digitalisierte Todesurteile in der Wienbibliothek Digital]

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2023, 13:33 Uhr

Der Rektor der Universität Wien und der Rat Neuberg vermitteln bei dem Stadtrichter Ponnheimer wegen sieben Studenten, die nach einem Streit mit Handwerksburschen enthauptet werden sollen.
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Begriffsklärung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis 1968
Objektbezug Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit, 1945 bis heute, Strafen, Hinrichtungsstätten, Henker, Friedhöfe, Friedhof
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 30.10.2023 durch WIEN1.lanm08pil
Bildname Todesstrafe.jpg
Bildunterschrift Der Rektor der Universität Wien und der Rat Neuberg vermitteln bei dem Stadtrichter Ponnheimer wegen sieben Studenten, die nach einem Streit mit Handwerksburschen enthauptet werden sollen.

Antike

Die Todesstrafe ist die früheste kodifizierte Strafart.[1] Mit den Römern kam auch das römische Recht nach Vindobona, das die Todesstrafe nur für besonders schwere Vergehen vorsah. Während Brandstifter bei der Hinrichtung meist verbrannt wurden, war in der Römischen Kaiserzeit die Kreuzigung für Sklaven und Nichtrömer üblich. Römer selbst wurden mit dem Schwert gerichtet und hatten grundsätzlich das Recht, an den Kaiser zu appellieren, wodurch die letztendliche Entscheidung dem Kaiser übertragen wurde.[2] Durch die Constitutio Antoniniana wurde das römische Bürgerrecht auf alle freien Reichsbewohner ausgeweitet.

Mittelalter

Im Mittelalter wurde die Todesstrafe durch Ertränken, Köpfen, Hängen, Rädern, Vierteilen oder Verbrennen vollzogen. Der Scherge (Freimann, Züchtiger) war ehrlos und fand seinen Lohn anfänglich durch Sammlungen unter den am Richtplatz anwesenden Zuschauern oder durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus; erst ab 1450 bezog er eine fixe Besoldung durch die Stadt und hatte im Schergenhaus eine Naturalwohnung. Die Bestattung der Hingerichteten erfolgte auf dem Armensünder-Gottesacker (4., vor der späteren Karlskirche).

Frühe Neuzeit

1643-1782 begleitete den Delinquenten neben dem Geistlichen auch ein Mitglied der Totenbruderschaft. Ab 1735 sind gedruckte Doppelblätter bekannt, auf denen die Personalien des Verbrechers und der Hergang der Tat angegeben waren und die von Wanderhändlern verkauft wurden (Beispiel siehe Bild). Das Josephinische Gesetzbuch (1787) sah die Todesstrafe nur noch bei Standrecht vor.

Langes 19. Jahrhundert

Die Strafprozessordnung 1873 bestimmte, dass Hinrichtungen nur innerhalb der Gefängnismauern vorzunehmen waren; seither wurden Hinrichtungen im Gefängnishof des Landesgerichtsgebäudes I (8, Landesgerichtsstraße 9A-11) vollzogen ("Galgenhof"), erstmals am 16. Dezember 1876 (Raubmörder Enrico von Francesconi).

Zeitgeschichte

Bis 1918 gab es in Wien 13, 1934-1938 21 Hinrichtungen (darunter auch Verurteilungen wegen politischer Delikte); in der NS-Zeit wurden über 1.000 politische Gegner im Landesgericht hingerichtet (Fallbeil); nach 1945 wurden noch 31 Hinrichtungen vollstreckt. Die Abschaffung der Todesstrafe wurde vom Nationalrat in Etappen beschlossen. Die Todesstrafe im ordentlichen Gerichtsverfahren wurde vom Nationalrat am 21. Juni 1950 endgültig abgeschafft, 1968 auch für standrechtliche Verfahren.

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 96 (1985), Wien, S. 74 ff.

Einzhelnachweise