Constitutio Antoniniana

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Kaiser Caracalla machte 212 sämtliche freien Reichsbewohner zu Römischen Bürgern.
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Politisches Ereignis
Datum von 11. Juli 0212 JL
Datum bis
Thema
Veranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
PageID 49952
GND
WikidataID
Objektbezug Bürgerrecht, Antike, Römer, Vindobona, Pannonien
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Letzte Änderung am 19.10.2023 durch WIEN1.lanm09fri
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Bildunterschrift Kaiser Caracalla machte 212 sämtliche freien Reichsbewohner zu Römischen Bürgern.

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Archäologische Funde in Wien.

Römisches Bürgerrecht

Definition

Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der Antike das Bürgerrecht der (freien) Einwohner Roms. Da sich der römische Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht weiteren Personengruppen verliehen. Vor allem in der Römischen Kaiserzeit wurde das Bürgerrecht immer großzügiger ausgeweitet. Außer durch Geburt konnte das Bürgerreicht beispielsweise durch absolvierten Militärdienst oder von Sklaven bei ihrer Freilassung erhalten werden.

Constitutio Antoniniana

Der Begriff Constitutio bezeichnet im Lateinischen eine grundlegende rechtliche Vorschrift (siehe z. B. Constitutio Criminalis Theresiana) und wurde in der Folge auch für Staatsverfassungen verwendet. Das Wort Antoniniana verweist auf den Urheber der Vorschrift, den römischen Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, genannt Caracalla.

Einwohner Vindobonas werden Römer

Am 11. Juli 212 verlieh Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an alle (freien) Reichsbewohner.[1] Somit wurden also auch die Einwohner Vindobonas (mit Ausnahme der sogenannten dediticii) zu Römern.

Motive

Die sukzessive Ausweitung des römischen Bürgerrechts ist eine wesentliche Konstante der kaiserlichen Politilk. Vielfach wird die Constitutio Antoniniana als letzter Schritt dieser langjährigen Entwicklung gesehen, die mehr oder weniger zufällig in die Zeit Caracallas fällt.

Die einschneidende Maßnahme der Constitutio Antoniniana stieß auf verblüffend geringen Widerhall in der zeitgenössischen und darauffolgenden Geschichtsschreibung. Cassius Dio erwähnt sie eher beiläufig und als Motiv, die Erbschaftssteuer auf die Neubürger auszudehnen.[2]

Der Kaiser selbst stellte die Verleihung des Bürgerrechts als eine Dankesbezeugung an die Götter dar. Durch den erweiterten Personenkreis römischer Bürger erhielten auch die Götter neue Teilnehmer ihres Kultes.

Auswirkungen

Die Ausweitung des Bürgerreichts führte zur Anwendung des römischen Rechts auf die betroffene Personengruppe. Lokale Rechtssysteme innerhalb des Reichsgebiets wurden somit obsolet.

Für Mary Beard sind die Auswirkungen des Constitutio Antoniniana derart einschneidend, dass sie das Ereignis als Ende der römischen Geschichte interpretiert: "Meine Geschichte Roms endet 212 n. Chr. mit dem krönenden Moment, als Kaiser Caracalla jeden freien Einwohner des Römischen Reiches zum vollgültigen römischen Bürger erklärte, damit den Unterschied zwischen Eroberern und Unterworfenen aufweichte und die nahezu tausend Jahre zuvor begonnene Ausdehnung der Rechte und Privilegien römischer Bürger auf andere Einwohner des Reiches zum Abschluss brachte."[3]

Bedeutung für Wien

Durch die Constitutio Antoniniana wurden auch alle (freien) Bewohner Vindobonas zu römischen Bürgern. Der Schritt spiegelt die Politik der Severer wider, die Provinzbewohner aufzuwerten. Bereits Caracallas Vater, der in der Provinz Pannonien zum Kaiser ausgerufene Septimius Severus, fühlte sich der Region sehr verbunden. Durch die Verleihung des Bürgerreichts unter Caracalla wurde den Bewohnern der Provinz für ihren Anteil am "Sieg" des Kaisers gedankt, den ihm die Götter geschenkt hatten.

Quellen

  • Cassius Dio: Ῥωμαϊκὴ ἱστορία
  • P. Giss. 40 I. Erstveröffentlichung: Ernst Kornemann und Paul Martin Meyer: Griechische Papyri im Museum des oberhessischen Geschichtsvereins zu Gießen. Bd. I. Leipzig-Berlin: 1910-12 Heft II, S. 42-43.

Literatur

  • Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016
  • Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ausgenommen waren die sogenannten "dediticii".
  2. Ein finanzielles Motiv ist nach Auffassung von Buraselis eine unzureichende Begründung: "Eigentümer großer Vermögen seien allen Anzeichen nach ohnehin römische Bürger". Außerdem fällt durch das römsiche Bürgerrecht der Anreiz weg, dieses durch die Absolvierung des Militärdienstes zu erlangen. Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007, S. 6-13.
  3. Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016, S. 17