Zentral-Erlässe an die Wiener Schulen

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Daten zum Eintrag
Datum von 1869
Datum bis
Objektbezug Bildungsdirektion für Wien, Wiener Schulen, Quelle
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Letzte Änderung am 29.11.2021 durch WIEN1.lanm08pil

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Bei Erlässen oder Zentral-Erlässen handelt es sich im Kontext des Wiener Schulwesens um Verordnungen, Verfügungen oder Kundmachungen, welche vom Wiener Bezirksschulrat beziehungsweise dem Stadtschulrat an die einzelnen Schulen ausgehen. Seitdem die Bezirksschulräte zusammen mit den Landes- und Ortsschulräten im Zuge eines hierarchischen Schulaufbaues der Liberalen Ära im 19. Jahrhundert geschaffen wurden, gibt es auch Erlässe dieser Organe. 1922 wurden der Bezirks- und der Landesschulrat in der neuen Behörde des Stadtschulrates vereint, der 2019 in Bildungsdirektion für Wien umbenannt wurde.

Der Begriff „Erlass“ taucht ab dem 19. Jahrhundert gerne für eine Verfügung oberster Zentralbehörden, den Ministerien, auf, die zur Regelung des Dienstbetriebes und zur Homogenisierung des Verwaltungshandelns führen soll. Synonym verwendet werden können zum Teil auch Ministerialentschließung oder „Runderlass“, wenn an mehrere Dienststellen geschrieben wird. Wichtig ist auch, dass der Begriff im 19. und 20. Jahrhundert sehr breit verwendet wird und sich aus aktenkundlicher Sicht eine enge Verwendung auflöst. Über ihre gesamten Erlässe führten die Oberbehörden eigene Übersichten. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Erlässen von Behörden zu und allerhöchsten Erlässen in der monarchistischen Zeit oder den „Führer-Erlässen“ im Nationalsozialismus ist, dass ein Ministerialerlass nicht rechtsetzend wirken kann, er handelt sich um eine bloße Verwaltungsanordnung.[1]

Im konkreten Fall der Zentral-Erlässe des Bezirksschulrates wird schnell klar, wer erreicht werden soll, denn am vorgefertigten Formularblatt aus dem Jahr 1900 findet sich am Seitenkopf die Nachricht „an sämmtliche Schulleitungen“. Später erweitert sich das konkret angesprochene Publikum, neben den Schulleitungen richten sich die Erlässe im Jahr 1911 nun auch „an sämtliche Ortsschulräte, Bezirkssektionen und Herren k. k. Bezirksschulinspektoren“. Die Schulleitung war dabei verpflichtet, die kommunizierten Informationen in richtiger Form an das Lehrpersonal weiterzugeben.

Bei dem im Wiener Stadt- und Landesarchiv vorhandenen Bestand zu den Zentral-Erlässen handelt es sich um eine Sammlung aller Erlässe an die Wiener Schulen in der Periode von 1900 bis 1931, weshalb die thematischen Bereiche auch sehr breit gefächert sind. So werden den Schulen beispielsweise Anordnungen und Umsetzungsrichtlinien zur inneren Schulorganisation und zur Gebäudeinstandhaltung kommuniziert. Auch Ausschreibungen freier Stellen im Schulwesen richten sich direkt an diese. Unterlagen, welche die Anstalten zu führen hatten, werden direkt vom Bezirks- oder Stadtschulrat vorgegeben und diesen zugesendet. Auch Kundmachungen über Bezirkslehrerkonferenzen werden so weitergegeben. In Kriegszeiten wurden auch die Entscheidungen des Fürsorgeausschusses an die Schulen gerichtet und vorgegeben, wie diese zur Kriegsfürsorge beizutragen hatten. Diese Auflistung lässt sich beliebig lange fortsetzen, da sämtliche Bereiche der Schulverwaltung- und Organisation in den Zentral-Erlässen an die Wiener Schulen werden behandelt.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien/ München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), 205.