Normalie

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Titelblatt eines Normalienbandes der Hauptregistratur des Magistrats der Stadt Wien
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung Generalie
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Patent- und Normaliensammlung, Patent, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 24.04.2024 durch WIEN1.lanm08swa
Bildname Normaliensammlung.jpg
Bildunterschrift Titelblatt eines Normalienbandes der Hauptregistratur des Magistrats der Stadt Wien


Normalien (lat. nōrma, Richtschnur, Regel, Vorschrift) bezeichnen in der Regel Gelegenheitsverordnungen und Texte mit Gesetzescharakter, welche sich auf einen Sachverhalt oder Gegenstand beziehen und zeitgenössisch als fallentscheidend betrachtet und daher gesondert in der Registratur abgelegt wurden. Oftmals ist eine Abgrenzung von Patenten oder anderen normativen Schriftstücke nur zeitgenössisch in der jeweiligen Registratur eines Amtes geschehen. Die entsprechenden Schriftstücke wurden oft in sogenannten Normalienbüchern montiert oder als Abschrift gesammelt.[1]

Normalien können weiters auch allgemeine Richtlinien für die Verwaltung und das Militär der Habsburgermonarchie bezeichnen. Auch diese wurden in Normalienbüchern und -sammlungen aufbewahrt.[2]

Generalien

Als Teil der Normalien gelten auch die Generalien (lat. generālis, allgemein, eigentlich: zur ganzen Gattung gehörig), welche sich normalerweise in gedruckter Form nicht nur auf einen Gegenstand bezogen, sondern zudem in der gesamten Habsburgermonarchie, mindestens jedoch in mehreren Provinzen, Anwendung fanden. Gegenteilig wurden für einzelne Provinzen beispielsweise Zirkulare, Nachrichten oder Verordnungen erlassen.[3]

Quellen

Literatur

Einzelnachweise

  1. Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 300
  2. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 186
  3. Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 249