Registrator

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 8.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4

Eine Registratur verwaltet das im Geschäftsgang angefallene Schriftgut (Registraturgut) einer Behörde und stellt es im Bedarfsfall wieder zur Verfügung; sie verwahrt eingehende Schriftstücke sowie Zweitschriften ausgehender Dokumente (zumindest deren Kerntext). An der Spitze steht der Registrator, der alle ausgehenden Schriftstücke in Registern zu verzeichnen sowie die Eingänge in eigenen Registern (gegebenenfalls auch in Kopialbüchern) zu verbuchen hatte.

Von der Tätigkeit des Verzeichnens abgeleitet kann "Registrator" in einem allgemeineren Sinne auch jemanden bezeichnen, der ein Register führt (zum Beispiel führte ein Kriegsregistrator das Kriegsregister, also das Verzeichnis der Soldaten oder Kriegspflichtigen[1]).


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 578
  • Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 61 ff.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 50 (Hofkammerregistrator), 51 (Hofkanzleiregistrator), 61 (Kanzleiregistrator), 104 (Ratregistrator), 105 (Registrator)

Einzelnachweise

  1. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 72 (Kriegsregistrator)