Bezirksgericht Josefstadt

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Graues Haus (1852)
Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 27415
GND
WikidataID
Objektbezug Bezirksgerichte (Geschäftseinteilung)
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 17.07.2023 durch WIEN1.lanm08trj
Bildname Graueshaus.jpg
Bildunterschrift Graues Haus (1852)
  • 8., Florianigasse 8

Frühere Adressierung

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48° 12' 43.99" N, 16° 21' 13.74" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz zuständig.

Das Bezirksgericht Josefstadt wurde am 1. Juli 1850 aktiviert (RGBl 234) und wurde im sogenannten „Grauen Haus“ untergebracht. Die damalige Anschrift lautete Alservorstadt, Am Glacis 2 und 3. Die heutige Adresse lautet Landesgerichtsstraße 11. In den Jahren 1872/1874 gab es Pläne, das Gericht zu verlegen, jedoch wurden diese nicht umgesetzt. Mit dem 1. Jänner 1880 wurde die Zuständigkeit über Strafsachen des Bezirksgerichtes Alsergrund auf den Sprengel des Bezirksgericht Josefstadt übertragen (RGBl 115/79). Am 1. Jänner 1898 kam es zur Vereinigung mit dem Bezirksgericht Alsergrund (RGBl 282/97). Im folgenden Abschnitt soll eine Unterscheidung zwischen den Zuständigkeiten in Zivilsachen und den Zuständigkeiten in Strafsachen gemacht werden. Für die Strafgerichtsbarkeit siehe Landesgericht für Strafsachen.

Zivilsachen

Ab dem 1. Jänner 1898 kam es zur Teilung in ein Bezirksgericht Josefstadt in Zivilsachen (J/Z) und dem Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen (J/St) (RGBl 282/97). Seit dem 24. Jänner 1898 wurde das Bezirksgericht Josefstadt in Zivilsachen in der Laudongasse 16 untergebracht. Im Jahre 1919 wurde eine Verlegung geplant. Im September 1921 wurde es schließlich in Bezirksgericht Josefstadt unbenannt und der Zusatz „in Zivilsachen“ fiel weg. Seit dem 19. Februar 1926 war das Bezirksgericht Josefstadt wieder im Grauen Haus untergebracht. Genauer gesagt befand es sich im Trakt an der Alser Straße, Alser Platz 1. Es wurde jedoch in Frankenplatz 1 umbenannt. Ende 1939 wurde es mit dem Amtsgericht Wien (Innere Stadt) vereinigt (RGBl 2439). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Das Bezirksgericht Josefstadt wurde erst am 1. Jänner 1993 als sogenanntes „Vollgericht“ (inklusive allen Straf- und Exekutionssachen) wiedererrichtet. Das Bezirksgericht erhielt zudem auch die Zuständigkeit über die Grundbuchssachen. Die Zuständigkeit sind für die Bezirke 7-9. Es befindet sich heute in der Florianigasse 8.

Strafsachen

Ab dem 1. Jänner 1898 kam es zur Teilung in ein Bezirksgericht Josefstadt in Zivilsachen (J/Z) und dem Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen (J/St) (RGBl 282/97). Dabei war das Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen zuständig für die Bezirke 1, 8 und 9 und war im sogenannten „Grauen Haus“ untergebracht. Mit 1. Februar 1899 war es zudem zuständig in Strafsachen für den 16. Bezirk (RGBl 282/98). Am Beginn des 20. Jahrhunderts wurden aufgrund der Zunahme der Zuständigkeiten mehr Platz benötigt. Am 1. Juni 1910 wurden dann auch die Strafsachen für den 6., 7. und 17. Bezirk übernommen (RGBl 75). Am 1. August 1919 zog das Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen in das Amtsgebäude in der Schiffamtsgasse 1, in dem auch das Bezirksgericht Leopoldstadt untergebracht war. Mit dem 1. Juli 1921 wurden die Strafsachen für den 2., 3., und 20. Bezirk vom Bezirksgericht Leopoldstadt übernommen. Die Zuständigkeit für Strafsachen für den 16. und 17. Bezirk gingen an das Bezirksgericht Fünfhaus. Gleichzeitig wurde das Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen unbenannt und hieß nunmehr Strafbezirksgericht I (B 311). Am 1. Mai 1939 gingen sämtliche Agenden an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt) (RGBl 751, DJ 699). Jedoch blieb der Standort der Abteilung weiterhin in der Schiffamtsgasse.

Am 18. Juni 1945 kam es zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten als Strafbezirksgericht Wien (St 122/45 von 9. August). Das Gericht war zuständig für die Bezirke 1. bis 20, jedoch ohne den Sprengel des Bezirksgerichts Purkersdorf im 14. Bezirk. Der Sprengel Purkersdorf kam schließlich doch von August 1946 bis 31. August 1954 in den Zuständigkeitsbereich des Strafbezirksgerichtes. Gegen Kriegsende wurde es wieder in das „Graue Haus“ verlegt und ab 12.Oktober 1945 war es im Amtsgebäude am Hernalser Gürtel 6-12 untergebracht. Am 14. Dezember 1946 wurde es in den Mittersteig 25 einquartiert. Gegen Kriegsende wurde es in das „Graue Haus“ verlegt, da das Gebäude in der Schiffamtsgasse zerstört worden war. Ab 12. Oktober 1945 zog das Strafbezirksgericht in das Gebäude am Hernalser Gürtel 6-12 um. Im Dezember 1946 übersiedelte es abermals in das Gebäude am Mittersteig 25. Ab 20./22. März 1951 wurde es wieder im Hernalser Gürtel 6-12 untergebracht und verblieb dort bis zu seiner Auflösung. Die Einschränkung in den Zuständigkeiten des Strafbezirksgerichtes erfolgte mit der Errichtung der „Voll-(Bezirks-)Gerichten“. Mit dem 1. Jänner 1986 wurden die Zuständigkeiten über den 2. und 20. Bezirk an das Bezirksgericht Donaustadt übergeben (B 203785). Mit dem 1. Jänner 1989 wurden die Bezirke 16 und 17 an das Bezirksgericht Hernals übergeben (B 291/88). Mit dem 1. Jänner 1991 wurden die Zuständigkeiten für den 18. und 19. Bezirk an das Bezirksgericht Döbling übergeben (B 260/90). Am 1. Jänner 1993 wurde das Bezirksgericht Josefstadt als Vollgericht wiedererrichtet und war fortan für die Bezirke 1, 8 und 9 zuständig. Daher entfielen auch beim Strafbezirksgericht die Zuständigkeit für eben diese. Auch das Bezirksgericht Innere Stadt wurde zum Vollgericht und war anstelle des Strafbezirksgericht zuständig für die Strafsachen der Bezirke 1, 3 bis 6 und 11 (B 756/92). Die Auflösung des Strafbezirksgerichtes erfolgte am 31. März beziehungsweise am 1. April 1997 durch die Schaffung der Vollgerichte Favoriten, Meidling, Hietzing und Fünfhaus (B 761/96).

Zuständigkeiten

  • 1. Juli 1850: Aktivierung; Zuständigkeit für den 8. Bezirk - ehemalige Gemeinden Josefstadt, Breitenfeld, Strozzigrund
  • 1. Jänner 1880: Übertragung der Strafsachen vom Bezirksgericht Alsergrund an das Bezirksgericht Josefstadt
  • 1. Jänner 1898: Vereinigung mit dem Bezirksgericht Alsergrund; Teilung des Bezirksgerichtes in Bezirksgericht Josefstadt in Zivilsachen und Strafsachen; Zuständigkeit des Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen für die Bezirke 1, 8 und 9
  • 1. Februar 1899: Übernahme der Zuständigkeit für den 16. Bezirk durch das Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen
  • 1. Juni 1910: Zuständigkeit für 6., 7. und 17. Bezirk übernommen durch das Bezirksgericht Josefstadt in Strafsachen
  • 1. Juli 1921: Abgabe der Zuständigkeit in Strafsachen des Strafbezirksgericht I für den 2., 3., und 20. Bezirk durch das Bezirksgericht Leopoldstadt; Abgabe der Zuständigkeit für den 16. und 17. Bezirk an das Bezirksgericht Fünfhaus; Umbenennung in Strafbezirksgericht I
  • 1. Mai 1939: Sämtliche Agenden des Strafbezirksgerichts I gehen an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt)
  • 18. Juni 1945: Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Strafbezirksgerichts; Benennung Strafbezirksgericht; Zuständigkeit für die Sprengel der Bezirke 1 bis 20
  • Von August 1946 bis 31. August 1954: Übernahme der Zuständigkeit für den Sprengel des Bezirksgerichts Purkersdorf durch das Strafbezirksgericht
  • 1. Jänner 1986: Abgabe der Zuständigkeiten des Strafbezirksgerichts für die Bezirke 2 und 20 an das Bezirksgericht Donaustadt
  • 1. Jänner 1989: Abgabe der Zuständigkeiten des Strafbezirksgerichts für die Bezirke 16 und 17 an das Bezirksgericht Hernals
  • 1. Jänner 1991: Abgabe der Zuständigkeiten des Strafbezirksgerichts für die Bezirke 18 und 19 an das Bezirksgericht Döbling
  • 1. Jänner 1993: Wiedererrichtung des Bezirksgerichts Josefstadt; Abgabe der Zuständigkeiten des Strafbezirksgerichts für die Bezirke 1 3 bis 9 und 11 an die Bezirksgerichte Josefstadt und Innere Stadt
  • 31. März 1997: Auflösung des Strafbezirksgerichts durch die Errichtung der „Vollgerichte“ Favoriten, Meidling, Hietzing und Fünfhaus

Gebäude

Das sogenannte „Graue Haus“ war das bisherige Kriminalgerichtsgebäude. Die damalige Anschrift lautete Alservorstadt, Am Glacis 2 und 3. Die heutige Adresse lautet Landesgerichtsstraße 11. Graues Haus (8, Landesgerichtsstraße 9A-11) heißt im Volksmund (wahrscheinlich wegen seiner Fassadenfärbelung) das Landesgerichtsgebäude I. Doch das Gebäude in der Laudongasse war reparaturbedürftig. Gegen Kriegsende wurde das Strafbezirksgericht in das „Graue Haus“ verlegt, da das Gebäude in der Schiffamtsgasse zerstört worden war. Ab 12. Oktober 1945 zog das Strafbezirksgericht in das Gebäude am Hernalser Gürtel 6-12 um. Jedoch waren dort nicht genügend Verhandlungsräume und so mussten jene im Grauen Haus weiter genutzt werden. Die Aufsicht über das Gefangenenhaus wurde jedoch erst mit 30. Dezember übernommen. Zudem befand sich eine Zeitlang die Rückstellungskommission im selben Gebäude. Das Gebäude auf Mittersteig 25 wurde zwischen 1909 und 1912 fertig gestellt. Von 1940-1943 (womöglich) war es die Registerabteilung des AG Wien und Erbegesundheitsgericht. Von 1943 bis Ende des Krieges wurde es an die Postsparkassa vermietet. Nach dem Kriegsende gab es eine wechselnde Verwendung für das Gebäude. Darunter fallen von 1946 bis 1951 das StrafBG und von 1951-1968 die Rückstellungskommission, sowie die Abteilung des LG f ZRS. Seit 1963 ist die „Sonderanstalt Mittersteig“ für geistig abnorme Rechtsbrecher in dem Gebäude untergebracht.

Quellen

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)