Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Berufswappen
Quelle
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Letzte Änderung am 29.04.2020 durch WIEN1.lanm08mic

Seit dem Mittelalter[1] bezeichnet "Wirt" - ausgehend von den Bedeutungen eines Gastgebers und Haushaltsvorstandes - den Besitzer einer Gaststätte oder den Betreiber einer Herberge (wobei die Betreuung der Gäste oft mit eingeschlossen ist).

Siehe auch Gastgeb, Leitgeb.

Wappen

In Blau eine nach abwärts liegende, rot geschnäbelte und geaugte silberne Taube, den Kopf von einem goldenen Strahlennimbus umgeben.

Quellen

Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 836
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 153
  • Jakob Dont: Das Wiener Versorgungsheim. Eine Gedenkschrift zur Eröffnung. Wien: Verlag der Gemeinde Wien 1904, Taf. III
  • Jakob Dont [Hg.]: Der heraldische Schmuck der Kirche des Wiener Versorgungsheims. Mit dem Anhang: Beschreibung der Siegel der ehemaligen Wiener Vorstädte und Vorort-Gemeinden. Wien: Gerlach & Wiedling 1910, S. 21, Taf. III

Einzelnachweise

  1. Vgl. Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Mit den Nachträgen von Ulrich Pretzel. 38., unveränd. Aufl. Stuttgart: Hirzel 1992, S. 324 (wirt).