Wirte

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Letzte Änderung am 10.12.2017 durch DYN.michael hoefel

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Seit dem Mittelalter[1] bezeichnet "Wirt" - ausgehend von den Bedeutungen eines Gastgebers und Haushaltsvorstandes - den Besitzer einer Gaststätte oder den Betreiber einer Herberge (wobei die Betreuung der Gäste oft mit eingeschlossen ist).

Siehe auch Gastgeb, Leitgeb.


Quellen

Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 836
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 153

Einzelnachweise

  1. Vgl. Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Mit den Nachträgen von Ulrich Pretzel. 38., unveränd. Aufl. Stuttgart: Hirzel 1992, S. 324 (wirt).