Wiener Landtag
Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, in Kraft getreten am 10. November 1920, sah Wien als eigenes Bundesland vor. Der Wiener Gemeinderat trat daher am 10. November 1920 erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss am gleichen Tag die im Wesentlichen bis heute gültige Wiener Stadtverfassung (siehe: Wien 1920-1980 (ÖNB)). Sie wurde, von Bürgermeister Jakob Reumann "als Landeshauptmann" beurkundet, am 18. November 1920 als Nummer 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht und trat statt dem bis dahin geltenden Gemeindestatut sofort in Kraft. Seit damals ist Wien auch Bundesland.
Die Verfassung hatte offen gelassen, ob beziehungsweise welche Angelegenheiten die beiden neuen Bundesländer Wien und Niederösterreich ohne Wien weiterhin gemeinsam entscheiden würden, und daher neben dem neuen Wiener Landtag und dem Niederösterreichischen Landtag auch noch einen Gemeinsamen Landtag vorgesehen. Dieser blieb, da der Wille zu politischen Gemeinsamkeiten fehlte, funktionslos und wurde Ende 1921 aufgelöst.
Der Wiener Landtag hatte (wie der Gemeinderat) bis 1923 165 Mandatare, dann 120. Seit 1932 umfasst er 100 Abgeordnete. Er ist in seiner personellen Zusammensetzung mit dem Gemeinderat ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre; die Wahlen finden gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlergebnisse: Gemeinderatswahlen.
Siehe: Wiener Gemeinderat und Landtag in der Besatzungszeit