Wiener Landtag: Unterschied zwischen den Versionen
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Wiener Landtag. Aufgrund des Trennungsgesetzes vom 29. Dezember 1921 kam es zur Schaffung des Bundeslandes Wien (1. Jänner 1922) und damit zur Installierung eines Wiener Landtags; bereits nach der Bundesverfassung von 1920 war eine eigene Wiener Vertretung geschaffen worden, sodass seither drei Landtage agierten (ein Wiener, ein Niederösterreichischer und ein sogenannter Gemeinsamer Landtag). Der Wiener Landtag hat jeweils so viele Mitglieder wie der [[Gemeinderat]] (in der Zweiten Republik 100) und ist in seiner personellen Zusammensetzung mit diesem ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre; die Wahlen finden gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlergebnisse: [[Gemeinderatswahlen]]. | Wiener Landtag. Aufgrund des Trennungsgesetzes vom 29. Dezember 1921 kam es zur Schaffung des Bundeslandes Wien (1. Jänner 1922) und damit zur Installierung eines Wiener Landtags; bereits nach der Bundesverfassung von 1920 war eine eigene Wiener Vertretung geschaffen worden, sodass seither drei Landtage agierten (ein Wiener, ein Niederösterreichischer und ein sogenannter Gemeinsamer Landtag). Der Wiener Landtag hat jeweils so viele Mitglieder wie der [[Gemeinderat]] (in der Zweiten Republik 100) und ist in seiner personellen Zusammensetzung mit diesem ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre; die Wahlen finden gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlergebnisse: [[Gemeinderatswahlen]]. | ||
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Version vom 15. Dezember 2014, 20:17 Uhr
Wiener Landtag. Aufgrund des Trennungsgesetzes vom 29. Dezember 1921 kam es zur Schaffung des Bundeslandes Wien (1. Jänner 1922) und damit zur Installierung eines Wiener Landtags; bereits nach der Bundesverfassung von 1920 war eine eigene Wiener Vertretung geschaffen worden, sodass seither drei Landtage agierten (ein Wiener, ein Niederösterreichischer und ein sogenannter Gemeinsamer Landtag). Der Wiener Landtag hat jeweils so viele Mitglieder wie der Gemeinderat (in der Zweiten Republik 100) und ist in seiner personellen Zusammensetzung mit diesem ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre; die Wahlen finden gemeinsam mit den Gemeinderatswahlen statt. Wahlergebnisse: Gemeinderatswahlen.