Wien wird Bundesland
Bundesland Wien. In der Neuzeit war Wien bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie Hauptstadt des Kronlandes Niederösterreich; der Wiener Gemeinderat war daher in einer Reihe von Fragen (etwa des Wahlrechts oder der Finanzhoheit) von der Zustimmung des niederösterreichischen Landtags abhängig.
Nachdem die Verfassung 1920 eine künftige Selbständigkeit Wiens vorgesehen hatte und als Übergangslösung neben einem niederösterreichischen und einem Wiener noch ein gemeinsamer Landtag geschaffen worden war, führten Verhandlungen über die Trennung Wiens von Niederösterreich schließlich zu den „Trennungsgesetzen" vom 29. Dezember 1921, die mit 1. Jänner 1922 in Kraft traten.
Seither ist Wien (ausgenommen 1934-1938 [siehe Bundesunmittelbare Stadt] und 1938-1945 [siehe Reichsgau Wien] ein eigenes Bundesland, blieb jedoch weiterhin Sitz der niederösterreichischen Landesregierung und der niederösterreichischen Verwaltungsdienststellen; erst am 10. Juli 1986 vollzog Niederösterreich mit der Wahl St. Pöltens zur niederösterreichischen Landeshauptstadt auch in dieser Hinsicht eine Trennung von Wien. Siehe auch Wien.
Literatur
- Maren Seliger: Bundesland Wien. Zur Entstehungsgeschichte der Trennung Wiens von Niederösterreich. In: Wiener Geschichtsblätter 37 (1982), S. 181 ff.
- Maren Seliger: Bundesland Wien. Grenzziehungsvarianten 1919/1920. In: Wiener Geschichtsblätter 47 (1992), S. 45 ff.
- Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1896 - 1934. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 2), S. 1001 ff., 1019 f., 1190 f.
- Felix Czeike: Wann wurde Wien ein eigenes Bundesland? In: Stadt Wien 39 (1970), S. 14 f.; 40 (1970), S. 15 ff.;
- Rudolf Till: Das Werden des jüngsten Bundeslandes. In: Wiener Geschichtsblätter 16 (1961), S. 331 ff.