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Version vom 28. September 2013, 15:13 Uhr
Steuerbücher. Die Anlage der Steuerbücher ist im Prinzip mit jener der Kammeramtsrechnungen übereinstimmend. Sie dienten neben der Rechnungslegung auch der Übersicht über die Außenstände. Wir kennen prinzipiell drei Arten von Buchführungen in Steuerangelegenheiten: das Anschlagbuch (das jährlich neu angelegt wurde) sowie die Bücher der „Behausten" und der „Unbehausten". Die Anlage erfolgte nach Stadtvierteln. Die erhaltenen Bestände beginnen 1600 (nur im Widmerviertel lückenhaft ab 1500); aus dem 15. Jahrhundert existiert lediglich ein Teilband in der Österreichischen Nationalbibliothek (1448). Die Anschlagbücher enthalten Hausbesitzer und Inwohner unter Zugrundelegung einer topographischen Ordnung. Im Gegensatz zu der oft zeitlich stark zurückhinkenden Grundbuchsführung (die auf dem freien Willen des Gewährnehmers basierte) wurden die Steuerbücher stets auf dem laufend gehalten. Die Steuerpflicht, wird namentlich geführt; Hausbesitz-, Wein- und Handwerkssteuer bildeten die wesentlichen Stützen des obrigkeitlichen Haushalts. Steueramt.