Schweglerstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die [[Matrik|Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken]] von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt. | Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die [[Matrik|Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken]] von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt. | ||
* ab 1875: [[Reindorf (Pfarre)|Pfarre Reindorf]] | * ab 1875: [[Reindorf (Pfarre)|Pfarre Reindorf]] |
Version vom 2. April 2020, 14:31 Uhr
Daten zum Objekt
Schweglerstraße (15, Fünfhaus), benannt (1875) nach dem Kaffeesieder und Rudolfsheimer Bürgermeister (1872-1879) Johann Schwegler (1820-1903). Verlängerung 17. September 1912 (Stadtrat) im Zuge der Erschließung der Schmelzgründe.
Pfarrzugehörigkeit bis 1938
Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt.
- ab 1875: Pfarre Reindorf
- ab 1899: Pfarre Rudolfsheim
Gebäude
- Nr. 39: Zwinglikirche.
- Nr. 32: Hindenburgkino.
Literatur
- Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher. Wien: Verlag des Österreichischen Instituts für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde, 1929