Reichstag

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Reichstag. 1) In der Verfassung des 911-1806 bestehenden Heiligen Römischen Reichs Vollversammlung der Reichsstände (Reichsfürsten und Reichsstädte) und des Reichsoberhaupts (römischer Kaiser beziehungsweise römisch-deutscher König) zwecks Beschlußfassung über Reichspolitik, Reichsverwaltung und ihre Finanzierung. Anfangs tagte der Reichstag abwechselnd in verschiedenen Reichsstädten, ab 1663 ständig in Regensburg. – 2) Während der Revolution 1848 eine gewählte und am 22. Juli 1848 in Wien (Winterreitschule) konstituierte Volksvertretung für das Kaisertum Österreich (ohne Ungarn, das einen eigenen Reichstag hatte, und ohne Lombarde-Venetien); der Reichstag bestand aus 383 Abgeordneten, wurde am 15. November 1848 nach Kremsier (Mähren) verlegt und am 4. März 1849 aufgelöst (Neoabsolutismus).