Realgymnasium: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
}} | }} | ||
Realgymnasium. | Realgymnasium. | ||
− | + | 1) Ab 1864 bestehender Schultypus (Zeichnen und erweiterter Mathematikunterricht in der Unterstufe), 1878 aufgelassen und in reine Gymnasien übergeleitet; 1908 in geänderter Form wieder eingeführt („Reform-Realgymnasium"). | |
− | Ab 1864 bestehender Schultypus (Zeichnen und erweiterter Mathematikunterricht in der Unterstufe), 1878 aufgelassen und in reine Gymnasien übergeleitet; 1908 in geänderter Form wieder eingeführt („Reform-Realgymnasium"). | + | 2) Durch das Haupt- und Mittelschulgesetz 1927 kam es zu einer Neuregelung (Unterstufe mit Latein oder lebender Fremdsprache); dieser Schultypus wurde bis 1962 (mit Latein und einer lebenden Fremdsprache) von 56% der Mittelschüler besucht. |
− | + | 3) Nach 1962 wurde das Realgymnasium zu einer Form der allgemeinbildenden höheren Schule und wird mit vier beziehungsweise fünf Zweigen angeboten: Naturwissenschaftliches Realgymnasium (Latein 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie oder ergänzender Unterricht aus den Naturwissenschaften), Mathematisches Realgymnasium (zweite lebende Fremdsprache 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie), Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Mädchen (zweite lebende Fremdsprache oder Latein 5.-9. Klasse, hauswirtschaftlich-lebenskundliche Gegenstände); Sonderformen: [[Musisch-pädagogisches Realgymnasium]] (nur Oberstufe), Realgymnasium für Berufstätige (für Personen über 18 Jahre). | |
− | Durch das Haupt- und Mittelschulgesetz 1927 kam es zu einer Neuregelung (Unterstufe mit Latein oder lebender Fremdsprache); dieser Schultypus wurde bis 1962 (mit Latein und einer lebenden Fremdsprache) von 56% der Mittelschüler besucht. | ||
− | |||
− | Nach 1962 wurde das Realgymnasium zu einer Form der allgemeinbildenden höheren Schule und wird mit vier beziehungsweise fünf Zweigen angeboten: Naturwissenschaftliches Realgymnasium (Latein 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie oder ergänzender Unterricht aus den Naturwissenschaften), Mathematisches Realgymnasium (zweite lebende Fremdsprache 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie), Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Mädchen (zweite lebende Fremdsprache oder Latein 5.-9. Klasse, hauswirtschaftlich-lebenskundliche Gegenstände); Sonderformen: [[Musisch-pädagogisches Realgymnasium]] (nur Oberstufe), Realgymnasium für Berufstätige (für Personen über 18 Jahre). | ||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
*Piffl-Simonic: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. 1930 | *Piffl-Simonic: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. 1930 | ||
*Strakosch-Graßmann: Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens. 1905 | *Strakosch-Graßmann: Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens. 1905 |
Version vom 20. September 2013, 12:52 Uhr
Realgymnasium. 1) Ab 1864 bestehender Schultypus (Zeichnen und erweiterter Mathematikunterricht in der Unterstufe), 1878 aufgelassen und in reine Gymnasien übergeleitet; 1908 in geänderter Form wieder eingeführt („Reform-Realgymnasium"). 2) Durch das Haupt- und Mittelschulgesetz 1927 kam es zu einer Neuregelung (Unterstufe mit Latein oder lebender Fremdsprache); dieser Schultypus wurde bis 1962 (mit Latein und einer lebenden Fremdsprache) von 56% der Mittelschüler besucht. 3) Nach 1962 wurde das Realgymnasium zu einer Form der allgemeinbildenden höheren Schule und wird mit vier beziehungsweise fünf Zweigen angeboten: Naturwissenschaftliches Realgymnasium (Latein 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie oder ergänzender Unterricht aus den Naturwissenschaften), Mathematisches Realgymnasium (zweite lebende Fremdsprache 5.-9. Klasse, darstellende Geometrie), Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Mädchen (zweite lebende Fremdsprache oder Latein 5.-9. Klasse, hauswirtschaftlich-lebenskundliche Gegenstände); Sonderformen: Musisch-pädagogisches Realgymnasium (nur Oberstufe), Realgymnasium für Berufstätige (für Personen über 18 Jahre).
Literatur
- Piffl-Simonic: Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. 1930
- Strakosch-Graßmann: Geschichte des österreichischen Unterrichtswesens. 1905