Privatschulen

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 25.08.2014 durch WIEN1.lanm09mur

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Privatschulen. Ihre Errichtung und Führung ist im Privatschulgesetz (im Schulgesetzwerk von 1962 verankert) geregelt. Durch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts wird einer Privatschule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuchs auszustellen, die den Zeugnissen öffentlicher Schulen rechtliche gleichwertig sind. Im Schuljahr 1961/1962 wurde bei konfessionellen Privatschulen der Personalaufwand zu 60% subventioniert. Abgänger von Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht können aufgrund von Prüfungen, die an öffentlichen Schulen abgenommen werden, ein staatsgültiges Zeugnis erwerben. In Wien gibt es

  • katholische Privatschulen (beispielsweise Volksschulen der Erzdiözese Wien: 1, Judenplatz 6; 7, Burggasse 37; 10, Quellenstraße 87),
  • Volks- und Hauptschulen des Instituts Neulandschulen (Neuland, Neulandschule),
  • Volks- und Hauptschulen der Schulschwestern,
  • der Barmherzigen Schwestern und
  • der Schulbrüder,
  • St. Ursula,
  • Sta. Christiana,
  • das Institut Sacre Coeur und andere.

Dazu kommen beispielsweise die Fremdenverkehrsschulen der Wiener Handelskammer und die Handelsakademie des Wiener Berufsförderungsinstituts. Bis 1870 Piaristenschulen.

Literatur

  • Hermann Schnell: Die Wiener Schulen. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1971