Privatschulen

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Privatschulen. Ihre Errichtung und Führung ist im Privatschulgesetz (im Schulgesetzwerk von 1962 verankert) geregelt. Durch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts wird einer Privatschule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuchs auszustellen, die den Zeugnissen öffentlicher Schulen rechtliche gleichwertig sind. Abgänger von Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht können aufgrund von Prüfungen, die an öffentlichen Schulen abgenommen werden, ein staatsgültiges Zeugnis erwerben.

In Wien gibt es rund 200 Privatschulen, darunter zum Beispiel

Literatur

  • Hermann Schnell: Die Wiener Schulen. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1971