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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 16.04.2017 durch DYN.wolfgang j kraus

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Lände: Flussufer, das sich zum Anlegen von Schiffen eignet, bzw. begleitende Straße.

Insbesondere an der Donau (Donaulände, Kaiserlände, Krieauer Lände, Nordbahnlände u. a.) und am Donaukanal gebraucht (Erdberger Lände, Heiligenstädter Lände, Nussdorfer Lände, Simmeringer Lände, Spittelauer Lände und Weißgerberlände).

Die Höhendifferenz zwischen dem Ufer und der Straße wird meist durch eine Böschung bewältigt. Der die Lände begleitende Verkehrsweg kann, muss aber nicht befestigt sein.

Wenn der Uferabschnitt aufgemauert ist, wird oft die Bezeichnung Kai verwendet (siehe z. B. Franz-Josefs-Kai).