Habsburgergesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen", wurde von der [[Nationalrat|Konstituierenden Nationalversammlung]] Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute. Gleichzeitig mit dem Habsburgergesetz wurde das [[Adelsaufhebungsgesetz]] beschlossen. | Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen", wurde von der [[Nationalrat|Konstituierenden Nationalversammlung]] Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute. Gleichzeitig mit dem Habsburgergesetz wurde das [[Adelsaufhebungsgesetz]] beschlossen. | ||
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Version vom 26. Februar 2019, 17:21 Uhr
Daten zum Eintrag
Das Habsburgergesetz, in der Langfassung "Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen", wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs beschlossen, um die Beziehungen zwischen der früheren Herrscherfamilie und der neuen Republik zu regeln. Das Gesetz steht in Verfassungsrang und gilt großteils bis heute. Gleichzeitig mit dem Habsburgergesetz wurde das Adelsaufhebungsgesetz beschlossen.
Ausführliche Darstellung siehe Wikipedia: Habsburgergesetz und Wikipedia: Adelsaufhebungsgesetz.