Gemeindeausschuss

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Sonstige Organisation
Datum von 25. Mai 1848
Datum bis 5. Oktober 1848
Benannt nach
Prominente Personen Johann Kaspar Seiller
PageID 16802
GND
WikidataID
Objektbezug Revolution 1848
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 30.05.2023 durch WIEN1.lanm08wei

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Vom Bürger- zum Gemeindeausschuss

Bürgermeister und Magistrat waren nach der josephinischen Gemeindeordnung reine Vollzugsorgane des Staates. Nach Ausbruch der Märzrevolution 1848 sah die Bürgerschaft sich daher auch nicht politisch vertreten. Ein zunächst gebildeter, aber nicht aus einer Wahl hervorgegangener Bürgerausschusses stellte lediglich ein Provisorium dar. Die Regierung, die an einer Wiederherstellung einer "bürgerlichen Ordnung" interessiert war, drängte darauf, das Provisorium durch eine definitive Gemeindevertretung zu ersetzen. Sie erwirkte am 17. März 1848 eine allerhöchste Entschließung zur Errichtung eines durch die Bürgerschaft gewählten Gemeindeausschusses für die Stadt Wien. Der Gemeindeausschuss sollte gemeinsam mit den Organen und Mitteln der Regierung für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sorgen, die dazu geeigneten Mittel vorschlagen, die genehmigten leiten und die Wünsche der Gemeinde an die Regierung weiterleiten. Mit der Organisation des Gemeindeausschusses wurde Vizebürgermeister Bergmüller unter Beiziehung des Bürgerausschusses beauftragt.

Konstituierung

Ein der Regierung am 12. April vorgelegtes Statut für den Gemeindeausschuss wurde am 18. April als Provisorium genehmigt. Die Zahl der Mitglieder betrug 100 (20 aus der Stadt, 80 aus den Vorstädten). Die Wahl zum Ausschuss fand am 20. Mai statt. Wahlberechtigt war jedoch nur ein kleiner Teil der Bevölkerung nämlich alle Personen im Alter von mindestens 24 Jahren die folgenden Kategorien entsprachen:

Bürger der Stadt (mit Ausnahme von jenen die eine Armenversorgung erhielten)

Doktoren aller Fakultäten soweit sie seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Stadt hatten

Direktoren und Lehrende aller Wiener Unterrichtsanstalten

Pfarrer (katholisch, griechisch uniert/nichtuniert, Prediger der evangelischen Gemeinden, israelitischen Gemeinde)

Alle übrigen Stadtbewohner mit einer jährlichen direkten Steuerleistung von mindestens 20 Gulden Conventionsmünze

Der Gemeinderatsausschuss hatte die Aufgabe eine Gemeindeordnung zu entwerfen. Am 25. Mai 1848 fand die Konstituierung des Gemeindeausschusses statt, am 5. Juni wurde dessen Geschäftsordnung genehmigt, am 2. Juni Theodor Hornbostel zum Präsidenten gewählt (der damit de facto die Position des Bürgermeisters innehatte). Die vom Gemeindeausschuss ausgearbeitete Wahlordnung für den Gemeinderat erhielt am 27. August als Provisorium die Zustimmung des Innenministeriums. Am 5. Oktober, dem Tag der Gemeinderatswahl, hielt der Gemeindeausschuss unter Präsident Dr. Johann Kaspar von Seiller seine letzte Sitzung ab.

Quellen

Literatur

  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740 - 1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1), S. 213 ff., 220 ff.
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Maren Seliger / Karl Ucakar: Wahlrecht und Wählerverhalten in Wien 1848 - 1932. Privilegien, Partizipationsdruck und Sozialstruktur. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1984 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 3), S. 19 ff.