Constitutio Antoniniana: Unterschied zwischen den Versionen
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==Constitutio Antoniniana== | ==Constitutio Antoniniana== |
Version vom 24. Mai 2017, 15:14 Uhr
Römisches Bürgerrecht
Definition
Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der Antike das Bürgerrecht der (freien) Einwohner Roms. Nachdem sich der römische Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht weiteren Personengruppen verliehen. Vor allem in der Römischen Kaiserzeit wurde das Bürgerrecht immer großzügiger ausgeweitet. Außer durch Geburt konnte das Bürgerreicht beispielsweise auch durch Freilassung für Sklaven, oder durch absolvierten Militärdienst erhalten werden.
Constitutio Antoniniana
Wiener werden Römer
Am 11. Juli 212 verlieh Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an alle (freien) Reichsbewohner.[1] Somit wurden also auch die Einwohner Vindobonas zu Römern.
Motive
Die sukzessive Ausweitung des römischen Bürgerrechts ist eine wesentliche Konstante der kaiserlichen Politilk. Vielfach wird die Constitutio Antoniniana als letzter Schritt dieser langjährigen Entwicklung gesehen, die mehr oder weniger zufällig in die Zeit Caracallas fällt.
Die einschneidende Maßnahme der Constitutio Antoniniana stieß auf einen verblüffend geringen Widerhall in der zeitgenössischen und darauffolgenden Geschichtsschreibung. Cassius Dio erwähnt sie eher beiläufig und als Motiv, die Erbschaftssteuer auf die Neubürger auszudehnen.[2]
Der Kaiser selbst stellt die Verleihung des Bürgerrechts als eine Dankesbezeugung an die Götter dar. Durch den erweiterten Personenkreis römischer Bürger, erhalten auch die Götter neue Teilnehmer ihres Kultes.
Auswirkungen
Durch die Ausweitung des Bürgerreichts führt zur Anwendung des römischen Rechts auf die betroffene Personengruppe. Lokale Rechtssysteme innerhalb des Reichsgebiets wurden somit obsolet.
Für Mary Beard sind die Auswirkungen des Constitutio Antoniniana derart einschneidend, dass sie das Ereignis als Ende der römischen Geschichte interpretiert: "Meine Geschichte Roms endet 212 n. Chr. mit dem krönenden Moment, als Kaiser Caracalla jeden freien Einwohner des Römischen Reiches zum vollgültigen römischen Bürger erklärte, damit den Unterschied zwischen Eroberern und Unterworfenen aufweichte und die nahezu tausend Jahre zuvor begonnene Ausdehnung der Rechte und Privilegien römischer Bürger auf andere Einwohner des Reiches zum Abschluss brachte."[3]
Bedeutung für Wien
Durch die Constitutio Antoniniana wurden auch alle (freien) Bewohner Vindobonas zu römischen Bürgern. Der Schritt spiegelt die Politik der Severer wider, die Provinzbewohner aufzuwerten. Bereits der in Pannonien zum Kaiser ausgerufene Septimius Severus fühlte sich der Region sehr verbunden. Durch die Verleihung des Bürgerreichts unter Caracalla wurde den Bewohnern der Provinz für ihren Anteil an dem "Sieg" des Kaisers gedankt, den ihm die Götter geschenkt hatten.
Quellen
- Cassius Dio: Ῥωμαϊκὴ ἱστορία
- P. Giss. 40 I. Erstveröffentlichung: Ernst Kornemann und Paul Martin Meyer: Griechische Papyri im Museum des oberhessischen Geschichtsvereins zu Gießen. Bd. I. Leipzig-Berlin: 1910-12 Heft II, S. 42-43.
Literatur
- Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016
- Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007
Links
Einzelnachweise
<references>
- ↑ Ausgenommen waren die sogenannten "dediticii".
- ↑ Ein finanzielles Motiv ist nach Auffassung von Buraselis eine unzureichende Begründung: "Eigentümer großer Vermögen seien allen Anzeichen nach ohnehin römische Bürger". Außerdem fällt durch das römsiche Bürgerrecht der Anreiz weg, dieses durch die Absolvierung des Militärdienstes zu erlangen. Kostas Buraselis: ΘΕΙΑ ΔΩΡΕΑ. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2007, S. 6-13.
- ↑ Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. Frankfurt am Main: Fischer 2016, S. 17