Bürgerspital (Grundherrschaft)
Gurndherrschaft Bürgerspital. Das kurz vor 1257 gegründete Wiener Bürgerspital (siehe Bürgerspital vor dem Kärntnertor, Bürgerspital am Schweinemarkt) erwarb aus Schenkungen und letztwilligen Widmungen, aber auch durch Käufe beträchtlichen Haus- und Grundstücksbesitz; ein Teil davon stand unter seiner Grundherrschaft (wie schon aus dem um 1300 angelegten ersten Urbar, dem ältesten im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrten Besitz- und Einkunftsverzeichnis überhaupt, hervorgeht).
Die Mehrzahl dieser Objekte war über den gesamten Burgfrieden verstreut, vereinzelt gab es aber auch schon im Mittelalter grundherrschaftliche Komplexe, wie etwa im Bereich Annagasse-Krugerstraße.
1542-1747 und neuerlich 1784-1806 besaß das Bürgerspital die Orts- und Grundherrschaft über Penzing. 1588-1688 war das Bürgerspital Grundherr im Unteren Werd, 1692-1795 über den Spittelberg.
1706 wurden dem Bürgerspital die Besitzungen des Siechenhauses St. Marx (Spital zu St. Marx), darunter auch zahlreiche Grundrechte, einverleibt.
1784 waren dem Bürgerspital insgesamt 425 Häuser untertänig; im selben Jahr wurde ein Teil dieser Einkünfte dem neugeschaffenen Bürgerspitalsfonds einverleibt.
Literatur
- Josef Holzinger, Michael Altmann: Das Wiener Bürgerspital. 1860
- Leopold Sailer: Aus der Geschichte des Wiener Bürgerspitals. In: Monatsblatt des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 9 (1927), Nummer 4-6, S. 173 ff.
- Max Kratochwill: Die Gründung des Wiener Bürgerspitals. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 12 (1955/1956), S. 84 ff.
- Heinz Zatschek: Zur Ausgabe der Urkunden des Wiener Bürgerspitals. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 5/6 (1947), S. 124 ff.
- R. Perger: Die Grundherren im mittelalterlichen Wien. Teil 2. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 21/22 (1965/1966), S. 154 ff.