Ärztekammer für Wien

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Sonstiges„Sonstiges“ befindet sich nicht in der Liste (Anstalt, Behörde, Firma, Institution, Verein, Politische Partei, Unternehmung, Gericht, Fonds, Konfessionelle Verwaltungseinheit, ...) zulässiger Werte für das Attribut „Art der Organisation“.
Datum von 1891
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
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Letzte Änderung am 16.10.2014 durch DYN.Ärztekammer
  • 1., Weihburggasse 10-12

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48° 12' 23.73" N, 16° 22' 24.97" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Die Ärztekammer für Wien befindet sich in der Weihburggasse 10-12. Sie ist die gesetzliche Standesvertretung aller in Wien tätigen Ärztinnen und Ärzte und nimmt deren Vertretung in allen sozialen, wirtschaftlichen und berufsrelevanten Belangen wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer zur Führung der Ärzteliste (um in Österreich ärztlich tätig zu sein, muss man sich bei der Ärztekammer in die Liste eintragen lassen; jede Änderung des Dienstortes oder Eröffnung einer Ordination muss der Kammer gemeldet werden). Weitere Agenden, die für Wiener Ärztinnen und Ärzte von der Ärztekammer für Wien in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer wahrgenommen werden, sind die Ausstellung der Diplome zum Arzt für Allgemeinmedizin beziehungsweise zum Facharzt eines Sonderfachs, die Anerkennung ausländischer Ausbildungszeiten, die Ausarbeitung von Rasterzeugnissen, die Führung einer eigenen Disziplinargerichtsbarkeit durch unabhängige Richter sowie die Herausgabe von Richtlinien, zum Beispiel über die Zulässigkeit von Werbung durch Ärztinnen und Ärzte. Autonome Kompetenzen der Ärztekammer für Wien betreffen den Abschluss von Verträgen mit den Sozialversicherungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, vor allem mit der Wiener Gebietskrankenkasse inklusive der Organisation der ärztlichen Nachtversorgung in Wien durch den Ärztefunkdienst, sowie die Führung einer Pensionsvorsorgeeinrichtung für Ärzteinnen und Ärzte (Wohlfahrtsfonds). Die Interessenvertretung betrifft die allgemeine sowie – soweit berufsassoziiert – auch individuelle Interessenvertretung für alle angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Führung einer Schiedsstelle für Kunstfehler, den Abschluss von Verträgen mit den Privatversicherungen über die Honorierung von Ärztinnen und Ärzte bei Patienten der Sonderklasse einschließlich die Honorierung der Belegärzte, die Abrechnung von ärztlichen Honoraren mit den Privatversicherungen sowie die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen (Diplomfortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer). Die ersten Ärztekammern wurden in Österreich im Jahr 1891 – allerdings mit vergleichsweise dürftigen Aufgaben – geschaffen. Die österreichischen Ärztekammern funktionierten bis zum 1. Mai 1938. Mit diesem Tag wurden die Bestimmungen der deutschen Reichsärzteordnung auch in Österreich in Geltung gesetzt, und die österreichischen Ärztekammern wurden aufgelöst. An deren Stelle trat die Reichsärzteführung mit Sitz in München. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieben aufgrund des § 2 des Rechtsüberleitungsgesetzes die in Betracht kommenden deutschen Verwaltungsgesetze noch in Kraft, doch bildeten sich in allen Bundesländern in Anlehnung an die Vorschriften des österreichischen Ärztekammergesetzes aus dem Jahr 1891 vorläufige Standesvertretungen der Ärztinnen und Ärzte, die dann im Wesentlichen durch das österreichische Ärztegesetz vom 30. März 1949 legalisiert wurden. Mit diesem Gesetz, der Stammfassung des modernen österreichischen Ärztegesetzes, wurde erstmals auch eine gemeinsame Dachorganisation in Form der Österreichischen Ärztekammer zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der Landesärztekammern eingerichtet.

Quellen: Ärztekammer für Wien, Wikipedia