Ärztekammer für Wien

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Sonstige Organisation
Datum von 1891
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 34731
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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  • 1., Weihburggasse 10-12

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48° 12' 23.73" N, 16° 22' 24.97" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte der Ärztekammern

Nachdem sich Ferdinand I. im März 1837 mit der Gründung einer Vereinigung zur Förderung der Heilkunde, als Kunst und Wissenschaft einverstanden erklärt und die "k. k. Gesellschaft der Ärzte in Wien" am 24. März 1838 ihre Eröffnungssitzung abgehalten hatte, kam es in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts aufgrund des Vereinspatents von 1852 zur Entstehung von Ärztevereinen; unter anderem wurden 1872 der Ärztliche Verein in Wien, 1874 das Wiener medizinische Doktorenkollegium, 1880 der Verein der Ärzte im ersten Bezirk, 1892 der Krankenverein der Ärzte Wiens, 1894 der Verein der Cassenärzte Wiens und im selben Jahr der Wiener Ärzteverein gegründet. Nach ausländischem Vorbild verabschiedete der "Erste Österreichische Ärzte-Vereinstag" 1873 eine Petition an das Abgeordnetenhaus, die Schaffung einer gesetzlichen Standesvertretung zu ermöglichen; auch der "Zweite Österreichische Ärzte-Vereinstag" (1876) beschäftigte sich mit der Frage der Gründung von Ärztekammern in den Kronländern.

Nach langjährigen Bemühungen wurde die Gründung von Ärztekammern am 25. November 1891 vom Herrenhaus, nachdem Theodor Billroth in einer denkwürdigen Rede referiert hatte, beschlossen und das entsprechende Gesellschaften am 22. November 1891 (Reichsgesetzblatt Nummer 6/1892 vom 14. Jänner 1892) von Franz Joseph I. unterzeichnet. Am 7. Mai 1894 fanden in Wien die ersten Ärztekammerwahlen statt, am 30. Mai 1894 erfolgte im Sitzungssaal der Niederösterreichischen Statthalterei die Konstituierung der "Wiener Ärztekammern". 1949 erfolgte die Neuregelung im Österreichischen Ärztegesetz. Neben Ärztekammern in jedem Österreichischen Bundesland besteht die "Österreichische Ärztekammer" mit Sitz in Wien. Die österreichischen Ärztekammern funktionierten bis zum 1. Mai 1938. Mit diesem Tag wurden die Bestimmungen der deutschen Reichsärzteordnung auch in Österreich in Geltung gesetzt, und die österreichischen Ärztekammern wurden aufgelöst. An deren Stelle trat die Reichsärzteführung mit Sitz in München. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieben aufgrund des § 2 des Rechtsüberleitungsgesetzes die in Betracht kommenden deutschen Verwaltungsgesetze noch in Kraft, doch bildeten sich in allen Bundesländern in Anlehnung an die Vorschriften des österreichischen Ärztekammergesetzes aus dem Jahr 1891 vorläufige Standesvertretungen der Ärztinnen und Ärzte, die dann im Wesentlichen durch das österreichische Ärztegesetz vom 30. März 1949 legalisiert wurden. Mit diesem Gesetz, der Stammfassung des modernen österreichischen Ärztegesetzes, wurde erstmals auch eine gemeinsame Dachorganisation in Form der Österreichischen Ärztekammer zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der Landesärztekammern eingerichtet.

Die Ärztekammer für Wien heute

Die "Ärztekammer für Wien" befindet sich in 1, Weihburggasse 10-12 (Haus der Ärztekammer). Sie ist die gesetzliche Standesvertretung aller in Wien tätigen Ärztinnen und Ärzte und nimmt deren Vertretung in allen sozialen, wirtschaftlichen und berufsrelevanten Belangen wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer zur Führung der Ärzteliste (um in Österreich ärztlich tätig zu sein, muss man sich bei der Ärztekammer in die Liste eintragen lassen; jede Änderung des Dienstortes oder Eröffnung einer Ordination muss der Kammer gemeldet werden). Weitere Agenden, die für Wiener Ärztinnen und Ärzte von der Ärztekammer für Wien in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer wahrgenommen werden, sind die Ausstellung der Diplome zum Arzt für Allgemeinmedizin beziehungsweise zum Facharzt eines Sonderfachs, die Anerkennung ausländischer Ausbildungszeiten, die Ausarbeitung von Rasterzeugnissen, die Führung einer eigenen Disziplinargerichtsbarkeit durch unabhängige Richter sowie die Herausgabe von Richtlinien, zum Beispiel über die Zulässigkeit von Werbung durch Ärztinnen und Ärzte.

Autonome Kompetenzen der Ärztekammer für Wien betreffen den Abschluss von Verträgen mit den Sozialversicherungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, vor allem mit der Wiener Gebietskrankenkasse inklusive der Organisation der ärztlichen Nachtversorgung in Wien durch den Ärztefunkdienst sowie die Führung einer Pensionsvorsorgeeinrichtung für Ärztinnen und Ärzte (Wohlfahrtsfonds). Die Interessenvertretung betrifft die allgemeine sowie – soweit berufsassoziiert – auch individuelle Interessenvertretung für alle angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Führung einer Schiedsstelle für Kunstfehler, den Abschluss von Verträgen mit den Privatversicherungen über die Honorierung von Ärztinnen und Ärzte bei Patienten der Sonderklasse einschließlich die Honorierung der Belegärzte, die Abrechnung von ärztlichen Honoraren mit den Privatversicherungen sowie die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen (Diplomfortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer).

Siehe auch Gesellschaft der Ärzte.

Literatur

  • 100 Jahre Ärztekammern in Österreich. In: Österreichischer Ärztezeitung 46 (1991), Sondernummer von 14.11.1991 (mit Nachdruck von Billroths Rede)
  • Theodor Billroth: Arzt, Staat und Publicum. Rede zum Gesetz über die Errichtung von Ärztekammern, gehalten in der Herrenhaussitzung von 25.11.1891. In: Wiener klinische Wochenschrift 4 (1891) 49
  • Barbara Sauer, 125 Jahre Ärztekammer für Wien. Wien: Ärztekammer für Wien 2016

Weblinks