Diesen Donnerstag (13. Juni 2024) findet eine Aktualisierung des Wikis statt. Es wird daher an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Die Bearbeitung von Beiträgen wird bereits am Mittwoch ab 17:00 nicht mehr möglich sein. Wir bitten um Verständnis.

Wahlkörper

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki 
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 22.08.2014 durch WIEN1.lanm09bur

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Am 28. Februar 1861 genehmigte Franz Joseph I. die Neuwahl des Gemeinderats, der sich am 9. April 1861 konstituierte und Andreas Zelinka zum Bürgermeister wählte. Die 120 Mandatare wurden erstmals nicht nach Sprengeln, sondern nach Wahlkörpern (Staffelung nach Steuerleistung und Berufen) gewählt (in jedem der drei Wahlkörper wurden 40 Gemeinderäte gewählt).

Am 14. Dezember 1885 beschloß der Gemeinderat eine neue Gemeindewahlordnung; die Zahl der Mandate wurde von 120 auf 138 (nunmehr pro Wahlkörper 46) erhöht, wobei gleichzeitig (auf Betreiben von Karl Lueger, der seinen aus dem Kleinbürgertum stammenden Anhängern das Wahlrecht sichern wollte) die Mindeststeuerleistung im dritten Wahlkörper von zehn auf fünf Gulden direkter Steuerleistung pro Jahr gesenkt wurde.

Im Zuge der Eingemeindung der Vororte (Beschluss vom 19. Dezember 1890) wurden die 138 Mandate lediglich nach einem anderen Schlüssel aufgeteilt, allerdings wurde die Mindeststeuerleistung nunmehr in allen drei Wahlkörpern gesenkt.

Durch die Wahlordnung vom 28. März 1900 kam es zu einer Erhöhung der Wahlkörper von drei auf vier und zur Erhöhung der Mandatszahl von 138 auf 158; im vierten Wahlkörper waren nach wenigstens dreijähriger Ansässigkeit ohne Vermögensnachweis oder Steuerleistung alle Männer wahlberechtigt, allerdings stand den Wählern dieses Wahlkörpers in jedem der damals 20 Stadtbezirke nur ein Mandat zur Verfügung, das nach dem Verhältniswahlrecht vergeben wurde.

Die Wahlkörper wurden 1919, als auch für den Gemeinderat das allgemeine Wahlrecht (nunmehr für Männer und Frauen) Gültigkeit erhielt (für den Reichsrat galt es, allerdings lediglich für Männer, bereits seit 1907), abgeschafft.

Gemeindeordnung, Gemeinderat, Gemeinderatswahlen, Gemeindewahlordnung, Stadtverfassung.