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Privatschulen

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Letzte Änderung am 27.10.2014 durch DYN.elwu

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Privatschulen. Ihre Errichtung und Führung ist im Privatschulgesetz (im Schulgesetzwerk von 1962 verankert) geregelt. Durch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts wird einer Privatschule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuchs auszustellen, die den Zeugnissen öffentlicher Schulen rechtliche gleichwertig sind. Im Schuljahr 1961/1962 wurde bei konfessionellen Privatschulen der Personalaufwand zu 60% subventioniert. Abgänger von Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht können aufgrund von Prüfungen, die an öffentlichen Schulen abgenommen werden, ein staatsgültiges Zeugnis erwerben. In Wien gibt es

Dazu kommen beispielsweise die Fremdenverkehrsschulen der Wiener Handelskammer und die Handelsakademie des Wiener Berufsförderungsinstituts. Bis 1870 Piaristenschulen.

Literatur

  • Hermann Schnell: Die Wiener Schulen. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1971