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Schutzzonen

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Letzte Änderung am 1.08.2014 durch WIEN1.lanm09bur

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Schutzzonen (in Altstadtgebieten) wurden am 7. Juli 1972 im Zuge einer Novellierung der Bauordnung (Altstadterhaltungsnovelle 1972; Landesgesetzblatt Nummer 16/1972) geschaffen. In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbilds in ihrem äußerem Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete als in sich geschlossenes Ganzes (Schutzzonen) ausgewiesen werden. Schutzzonen sind von den übrigen Gebieten eindeutig abgegrenzt. Änderungen, Abbrüche und so weiter von Gebäuden in Schutzzonen dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Gemeinderats unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Zu den Schutzzonen gehören neben der gesamten Innenstadt unter anderem der Spittelberg und der Khleslplatz.