Friedrich Wilhelm Haugwitz

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Friedrich Wilhelm Haugwitz
Daten zur Person
Personenname Haugwitz, Friedrich Wilhelm
Abweichende Namensform
Titel Graf
Geschlecht männlich
PageID 5027
GND 118773437
Wikidata Q689274
Geburtsdatum 11. Dezember 1702
Geburtsort Sachsen
Sterbedatum 11. September 1765
Sterbeort Knönitz
Beruf Staatsmann
Parteizugehörigkeit
Ereignis
Nachlass/Vorlass
Objektbezug Frühe Neuzeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 4.09.2023 durch WIEN1.lanm08uns
Begräbnisdatum
Friedhof
Grabstelle
Bildname Friedrich Wilhelm Haugwitz.jpg
Bildunterschrift Friedrich Wilhelm Haugwitz

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Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

Friedrich Wilhelm Haugwitz (1733 Graf), * 11. Dezember 1702 Sachsen, † 11. September 1765 Knönitz, Mähren (Tschechische Republik), Staatsmann Maria Theresias (einem Meißnischen Adelsgeschlecht entstammend, das Ende 14. Jahrhundert in Böhmen und Österreich Fuß gefasst hatte).

Biografie

Trat nach Konversion zum Katholizismus in den österreichischen Staatsdienst der schlesischen Landesverwaltung ein (Verwaltungsbeamter in Breslau), wurde nach der Eroberung Schlesiens durch Friedrich II. vertrieben und 1742 von Maria Theresia mit der Neuordnung Österreichisch-Schlesiens betraut, bei der er merkantilistische Grundsätze anwandte (Landespräsident von Österreichisch-Schlesien). 1747 wurde er als Geheimer Rat mit kommissarischer Vollmachten nach Kärnten und Krain entsandt, wo er die Justiz streng von der Verwaltung trennte und die Provinzialregierung in einer eigenen Hofkommission in Wien zentralisierte. 1748 setzte er im Kronrat den Unterhalt eines stehenden Heers durch. Die Konstituierung einer Obersten Justizstelle für ganz Österreich trennte generell die Justiz von der Verwaltung, die 1749 im "Directorium in publicis et cameralibus" eine Zentralstelle fand, die mit der Aufhebung der Hofkammer sowie der böhmischen und österreichischen Hofkanzlei die Erblande mit der Wenzelskrone zusammenschloss.

Da sich diese Organisation während des siebenjährigen Kriegs als zu schwerfällig nicht bewährte, schuf Wenzel Anton Dominik Kaunitz 1761 den Staatsrat als übergreifende Zentralbehörde, hob das Directorium auf und übertrug die politische Verwaltung der Vereinigten österreichisch-böhmischen Hofkanzlei beziehungsweise die Finanzverwaltung der Hofkammer der Generalkasse (als Steuerbehörde) und der Generalrechenkammer (als Prüfungsstelle). Obwohl Haugwitz sich dabei auf die beratende Funktion eines Ministers im Staatsrat zu beschränken hatte, wurden die Reformen von Maria Theresia stets als für die Entwicklung der Monarchie entscheidend anerkannt.

Maria-Theresien-Denkmal

Literatur

  • Allgemeine Deutsche Biographie. Hg. von der Historischen Commission bei der königlichen Akademie der Wissenschaften. 56 Bände. Leipzig: Duncker & Humblot 1875-1912, S. 11
  • Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte. Begründet von Hellmuth Rössler und Günther Franz, bearbeitet von Karl Bosl [u.a.]. Band 1: A-H. München: A. Francke 1973
  • Neue deutsche Biographie. Hg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Berlin: Duncker & Humblot, Band 8
  • Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. Wien [u.a.]: Böhlau 1977, S. 322, 420
  • Friedrich Walter: Die Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung in der Zeit Maria Theresias, Wien: Böhlau 1938