Vereinsgesetz

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 1.12.2017 durch WIEN1.lanm08tau

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Das Staatsgrundgesetz 1867 legte in Artikel zwölf das Recht aller Menschen fest, Vereine zu bilden; nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1951 ein entsprechendes Vereinsgesetz beschlossen (außerdem Fixierung in Artikel elf der Menschenrechtskonvention). Man unterscheidet zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn ausgerichteten Vereinen.

Vereine sind durch Vorlage der Statuten bei der Sicherheitsbehörde anzumelden. Die Genehmigung erfolgt durch "Nichtuntersagung", die Aufnahme der Tätigkeit durch Konstituierung.