Quartierfreiheit

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Jeder Bürger der Stadt Wien, der ein Haus besaß, war verpflichtet, einen Teil seines Wohnhauses als Hofquartier zur Verfügung zu stellen. Weilte der kaiserliche Hof in Wien, musste der Hofquartiermeister Quartiere für alle Hofmitglieder bereitstellen. So wurden die Bürger verpflichtet, Wohnräume frei zu machen, welche zu niedrigerem Mietzins als für private Untermieter für Hofmitglieder zur Verfügung stehen mussten. Der Mietzins wurde vom Hofquartiermeister festgelegt, ebenso die Größe der Räumlichkeiten, welche zur Verfügung zu stehen hatten.

Unter den Bürgern waren diese Einquartierungen sehr unbeliebt. Es sind zahlreiche Beschwerden überliefert, welche das schlechte Benehmen der Mieter widerspiegeln. Zusätzlich entgingen den Bürgern Mieteinnahmen durch die niedrigeren Zinssätze, welche vorgeschrieben waren. Bei Vermietung der Räumlichkeiten hätten höhere Einnahmen erzielt werden können, was zu einer finanziellen Belastung der Bürger führte.

Die Quartierfreiheit war ein Privileg des Kaisers, welches Bürger von der Einquartierung durch Hofangehörige befreite. Dieses Privileg wurde oft im gleichen Zug mit Nobilitationen vergeben und äußert beliebt.

Literatur

  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 1. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 20 f.