Personalsteuer

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Die Personalsteuer war eine der wichtigsten Steuerarten, mit deren Einhebung und Verrechnung sich das Steueramt befasste. Diese 1828 ausgeschriebene Steuer war im Gegensatz zur Realsteuer eine Abgabe, bei der persönliche Verhältnisse als Besteuerungsgrundlage dienten; die Wirtschaftsleistungsfähigkeit wurde nicht berücksichtigt.

Die Einhebung passierte durch den Beschreibungsweg von Haus zu Haus; aus dem vorhandenen Steuerpersonal hat man eigene Kommissionsabteilungen geschaffen. Die genannte Erhebung erfolgte in Gegenwart des Hausbesorgers unter der Einsichtnahme der Konskriptionsbögen, die in jedem Haus aufzuliegen hatten. Die Liquidatur hat mit allen verfügbaren Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Militärexekution, die Beträge eingefordert; eine Anzeige erfolgte bereits acht Tage nach Zahlungsfristüberschreitung.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 61