Maigesetze

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Daten zum Eintrag
Datum von 25. Mai 1868
Datum bis
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert
Quelle
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Maigesetze. Als Maigesetze werden drei Gesetze bezeichnet, die im Mai 1868 vom Reichsrat beschlossen und von Kaiser Franz Joseph I. bestätigt wurden. Darin wurde das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu geregelt und die Bestimmungen des Konkordats von 1855 de facto aufgehoben. Zu den wichtigsten Neuerungen zählten, dass die Ehegerichtsbarkeit fortan (wieder) den weltlichen Gerichten unterstellt und erstmals die Möglichkeit einer Zivilehe, die sogenannte Notzivilehe, geschaffen wurde. Der Einfluss der Kirche auf das Schulwesen wurde maßgeblich reduziert, indem das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen staatlichen Behörden unter der Leitung des Unterrichtsministeriums unterstellt wurde. Zudem wurde für alle Personen ab dem 14. Lebensjahr die Option eines Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft geschaffen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gesetze: