Hofhandelsleute

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
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Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 9.12.2020 durch WIEN1.lanm08mic


Hofhandelsleute. Ab dem 16. Jahrhundert gab es in Wien nicht nur unter den Handwerkern eine privilegierte Schicht (hofbefreite Handwerker), sondern auch im Handel. Die Handelsleute (Kaufleute und Kramer), die den Hof mit Importwaren belieferten - hauptsächlich Italiener und Niederländer -, waren den für bürgerliche Kaufleute und Kramer geltenden Bestimmungen nicht unterworfen. Massive Beschwerden bewirkten, dass Maximilian II. 1572 die Zahl der Handelsleute mit 44 (17 Kaufleute und 27 Kramer) begrenzte und die Ausstellung der Freibriefe - die nur auf Lebenszeit des Privilegierten galten und nicht vererbt werden durften - an bestimmte Voraussetzungen band.

Dass dann, wenn der Hof Wien verließ, die Handelsleute ihm nicht folgten, sondern ihre Geschäfte weiterhin in der Stadt abwickelten, war ein weiterer Beschwerdepunkt; 1660 bestimmte Leopold I., dass die Freibriefe der Handelsleute nur für die Regierungsdauer des jeweiligen Monarchen gelten sollten, dass die Handelsleute dem Hof auf Reisen zu folgen verpflichtet seien und nur dann, wenn man ihrer nicht bedurfte, ihre Tätigkeit in Wien fortsetzen durften; außerdem war ihnen nun der Erwerb des Wiener Bürgerrechts untersagt. Auch um die Benützung der über den Semmering führenden Fernstraße Wien-Venedig, die seit alters ein Reservat der Wiener war, gab es Konflikte, doch konnten die Handelsleute die Ausstellung von Pässen einschließlich der Mautfreiheit erreichen. Erst unter Maria Theresia wurde die Ausstellung von Freibriefen eingestellt, womit die Institution der Hofhandelsleute erlosch.

Literatur

  • Viktor Thiel: Gewerbe und Industrie. In: Geschichte der Stadt Wien. Hg. vom Altertumsverein zu Wien. Wien: Holzhausen Band 4, S. 418 f., 422
  • Karl Fajkmajer: Handel, Verkehr und Münzwesen. In: Geschichte der Stadt Wien. Hg. vom Altertumsverein zu Wien. Wien: Holzhausen Band 4, S. 548 ff.