Herolde

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Kaiserlicher Herold. Aus dem Wappenbrief für Franz von Greiner, 1771.
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Objektbezug Wappen
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Bildname Herold.jpg
Bildunterschrift Kaiserlicher Herold. Aus dem Wappenbrief für Franz von Greiner, 1771.

Historistischer Herold der Stadt Wien. Das Kostüm wurde für den Makartfestzug 1879 entworfen. Grafik von Hugo Gerard Ströhl, 1899

Zunächst ein Amt im Heerwesen, deren meist wappenkundiger Inhaber als Abgesandter Botschaften (etwa Kriegserklärungen) überbrachte, begann sich der bis dahin vornehmlich unbestallte Herold im ausgehenden 13. Jahrhundert als bestallte Position bei Hof zu institutionalisieren; im 14. Jahrhundert erfuhr das Heroldsamt als Hofamt in der Folge rasch Verbreitung. Der Begriff "Herold" (spätmittelhochdeutsch heralt, heralde, altfranzösisch héraut, wahrscheinlich auf althochdeutsch hariowalt = "Heerverwalter" zurückgehend[1]) ist in der deutschen Sprache nicht vor dem 14. Jahrhundert nachweisbar.

Die Aufgaben des Herolds waren recht vielfältig: So hatte er etwa Musterungsverzeichnisse über die Anwesenheit von Bannerherren und Rittern in einem bestimmten Heeresaufgebot zu führen und herrscherliche Verfügungen (Erklärung der Waffenruhe, Kapitulationsverhandlungen und dergleichen) zu verkünden. Ferner fiel ihm die Aufgabe zu, Erhebungen in den Ritterstand am Vorabend einer Schlacht zu protokollieren, den Kampfverlauf zu beobachten und Fälle von Desertion zu melden, nach geschlagener Schlacht unter den Toten nach Rittern zu suchen und die Heldentaten hervorragender Kämpfer aufzuzeichnen.

Als Fachleute des Kriegswesens in praktischer und zeremonieller Hinsicht waren Herolde begehrte Auskunftspersonen für Könige, Fürsten und Feldherren, aber auch für Chronisten und Geschichtsschreiber; ihre heraldischen Kenntnisse ermöglichten ab Mitte des 13. Jahrhunderts eine Systematisierung der Wappenbeschreibungen, die zu einer erlern- und anwendbaren Fertigkeit entwickelt wurden. Als geschulte Kenner des heraldischen Wissensgebietes wurden sie in der Folge mit Aufgaben in den Bereichen der höfischen Feste und der Turniere betraut, was zu einem gesellschaftlichen Aufstieg der Herolde im Spätmittelalter und zur Erweiterung ihres Aufgabenbereichs führte. So hatten sie vor den Turnieren Waffen und Helmschmuck der Turnierteilnehmer zu inspizieren (Helmschau) und die Turnierfähigkeit der Teilnehmer zu überprüfen; während der Turniere mussten sie über ausgeteilte und empfangene Schläge der einzelnen Kämpfer Buch führen und Beweise herausragender Tapferkeit registrieren.

Mit dem gesellschaftlichen Aufstieg des Herolds gingen die Verleihungen von Privilegien einher, darunter Befreiung von Steuern, Empfangen von Lehengütern, Anrecht auf die bei Turnieren zerbrochenen Rüstungen sowie Immunität und freies Geleit in Kriegszeiten, sofern der Herold durch Tragen des Wappen- oder Heroldsrocks (Tappert) sichtbar als solcher ausgewiesen war. Der Niedergang des Ritterwesens und der Wandel der Kriegstechnik leiteten einen allmählichen Verfall des Heroldswesens ein. Im 18. Jahrhundert wurden im Heiligen Römischen Reich eigene Hofbehörden eingerichtet, welchen die Funktionen der Herolde übertragen wurden.[2]

Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 303
  • Rudi Palla: Verschwundene Arbeit. Ein Thesaurus der untergegangenen Berufe. Reprint der limitierten Bleisatzausgabe. Frankfurt am Main: Eichborn 1994 (Die andere Bibliothek, 115), S. 134 f.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 47 f.
  • Georg Scheibelreiter: Heraldik. Wien / München: Oldenbourg 2006 (Oldenbourg Historische Hilfswissenschaften), S. 128 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Herold.
  2. Georg Scheibelreiter: Heraldik. Wien / München: Oldenbourg 2006 (Oldenbourg Historische Hilfswissenschaften), S. 127.