Hermann Hieronymus Beer

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Daten zur Person
Personenname Beer, Hermann Hieronymus
Abweichende Namensform
Titel Dr. med., o. Prof.
Geschlecht männlich
PageID 5658
GND 1046688952
Wikidata Q55681619
Geburtsdatum 13. September 1798
Geburtsort Trebitsch, Mähren (Třebíč, Tschechische Republik)
Sterbedatum 13. November 1873
Sterbeort Wien
Beruf Gerichtsmediziner
Parteizugehörigkeit
Ereignis
Nachlass/Vorlass
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Recherche
Letzte Änderung am 15.01.2021 durch DYN.krabina
Begräbnisdatum
Friedhof
Grabstelle
  • 2., Pillersdorfgasse 6 (Sterbeadresse)
Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

Hermann Hieronymus Beer, * 13. September 1798 Trebitsch, Mähren (Třebíč, Tschechische Republik), † 13. November 1873 Wien 2, Pillersdorfgasse 6, Gerichtsmediziner. Wirkte nach Studium an der Universität Wien (Dr. med. 1829) als Stadt- und Gerichtsarzt in Znaim, wurde 1832 während der Choleraepidemie als Choleraarzt in Mähren, Galizien und Lombardo-Venetien eingesetzt und kam 1834 nach Wien, wo er neben der ärztlichen Praxis im erzbischöflichen Alumnat zu St. Stephan und mehrere Jahre als Sekundararzt im Allgemeinen Krankenhaus tätig war, ab 1840 auch als Polizeiarzt auf verschiedenen Gebieten des Sanitätswesens. 1837-1840 war Beer Herausgeber der „Gesundheitszeitung", in der er ab 1831 zahlreiche eigene Mitteilungen über Hygiene und medizinische Polizei veröffentlichte. 1844-1848 war Beer Dozent für gerichtliche Medizin und Psychologie an der Universität Wien (juridische Fakultät); außerordentlicher Professor 1848, ordentlicher Professor 1866, Emeritierung als Regierungsrat 1870. Die Ministerien des Inneren, der Justiz und des Unterrichts hatten ihn verschiedentlich mit wissenschaftlichen Missionen im Ausland zum Studium der Sanitäts- und Irrenanstalten, der Gefängnisse und der Irrengesetzgebung betraut. 1851 veröffentlichte er eine „Einleitung in das Studium und die Praxis der gerichtlichen Medizin". Gegenüber dem Pathologen Carl von Rokitansky, der 1832 zum Gerichtsanatomen bestellt worden war und daher alle gerichtlichen und sanitätspolizeilichen Leichensektionen zugewiesen bekam, vermochte sich Beer, der in der Pathologie nur eine Hilfswissenschaft der Gerichtsmedizin sah, nicht durchzusetzen.

Literatur

  • Agathon Wernich / August Hirsch: Biographisches Lexikon der hervorragenden Aerzte aller Zeiten und Völker. Wien [u.a.]: Urban u. Schwarzenberg 1884-1888
  • Erna Lesky: Die Wiener medizinische Schule im 19. Jahrhundert. Wien [u.a.]: Böhlau 1965 (Studien zur Geschichte der Universität Wien, 6), S. 283 ff., 615
  • Wiener medizinische Presse 14 (1873) S. 1091 f.