Georgenberger Handfeste

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 22.10.2018 durch WIEN1.lanm08su4

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Georgenberger Handfeste (17. August 1186 Enns), Erbvertrag zwischen dem kinderlosen Herzog Otakar IV. von Steiermark und dem in Wien residierenden Babenberger Herzog Leopold V. von Österreich, in dem die Babenberger zu Erben bestimmt wurden. Die Georgenberger Handfeste ist ein Privileg für die steirische Ministerialen zur Sicherstellung deren Rechte und wurde auf deren Bitten ausgestellt, um sie vor der eventuellen Willkür eines Nachfolgers Leopolds zu schützen, betrifft aber auch Kirchen und Klöster. Der Vertrag bildete die Rechtsgrundlage für die Vereinigung der Länder Österreich und Steiermark, die nach dem Tod Otakars (8. Mai 1192) vollzogen wurde. Damit wurde die Vereinigung der Ostalpenländer unter einem Herrscherhaus und die Grundlage des heutigen Österreichs geschaffen (Belehnung Leopolds V. durch Kaiser Heinrich VI. noch im Mai 1192 auf dem Reichstag zu Worms); Steiermark und der Traungau kamen zu Österreich Dies hatte auch für die von Wien über den Semmering, Judenburg und Friaul nach Triest und Venedig (Fondaco Tedesco) verlaufenden Handelsstraße hohe Bedeutung, die von Wiener Fernhandelskaufleuten stark frequentiert wurde. 20-Schilling-Münze (1986).

Literatur

  • Lexikon des Mittelalters. Band 4: Erzkanzler - Hiddensee. München : Artemis & Winkler 1989
  • Erich Zöllner: Niederösterreichische Jubiläumsausstellung 1000 Jahre Babenberger in Österreich. Stift Lilienfeld, 15. Mai - 31. Oktober 1976. Wien : Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 1976 (Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums, Neue Folge 66), S. 319