Gehaltsschema

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 25.06.2018 durch WIEN1.lanm09mer

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Gehaltsschema: ursprünglich von der Stadt Wien fixierte, seit dem Ersten Weltkrieg gemeinsam mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten getroffene Vereinbarung über die Besoldung der Gemeindebediensteten, wobei für die Einstufung grundsätzlich die Ausbildung (Universitätsstudium, Matura und so weiter), erfolgreich abgelegte vorgeschriebene Fachprüfungen sowie zurückgelegte Dienstjahre berücksichtigt werden.

Die Angestellten wurden im neuen Dienstrecht 1919 in neun Gruppen (ausgenommen die Angestellten der städtischen Unternehmungen) aufgeteilt. Je nach Ausbildung erfolgte die Einstufung in eine von neun Bezugsklassen. Innerhalb der Bezugsklassen bestanden zwei bis sechs Bezugsstufen. Neu eingeführt wurden hier die Zeitvorrückungen, die an die Stelle der bisherigen Rangklassenbeförderung traten. Nach 1946 (Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 1946, Amtsblatt 1, 7) wurden die Bedienstetengruppen nach ihrer Verwendung einem von drei Schemata zugeordnet. Das Schema I (manuelle Tätigkeit) war in sieben, das Schema II (geistige Tätigkeit) in fünf, das Schema II L (Schuldienst) in zwei Verwendungsgruppen unterteilt. Die fünf Verwendungsgruppen des Schemas II wurden mit den Buchstaben A-E bezeichnet.

In der Besoldungsordnung 1967 (Landesgesetzblatt 18/1967) wurden die Beamtengruppen auf vier Schemata aufgeteilt. Das Gehalt wurde in Schema I, II L und II K durch die Verwendungsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe, in Schema II durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in der Dienstklasse III überdies durch die Verwendungsgruppe (Stadtsenatsbeschluß 10. November 1981, Landesgesetzblatt 29/1981), bestimmt. Die Gehaltsansätze der Vertragsbediensteten wurden nicht durch die Bezügeordnung 1967, sondern durch die Vertragsbedienstetenordnung 1979 (Landesgesetzblatt 20/1979) festgesetzt.

Die Besoldungsordnung 1994 (Landesgesetzblatt 55/1994), die für alle bis 2017 in den Dienst der Stadt Wien eingetretenen Beamte gilt, unterscheidet zwischen Schema I (handwerkliche Tätigkeit), Schema II (allgemeine administrative oder technische Tätigkeit), Schema II KA (Stadtrechnungshof), Schema II K (Spitäler, Pflege, medizinisch-technischer Dienst), Schema II R (Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Wiener Rettung), Schema II KAV (Ärztinnen und Ärzte im Bereich des Krankenanstaltenverbundes) und Schema II L (Lehrerinnen und Lehrer, Kindergarten- und Hortpädagoginnen und -pädagogen). Für Vertragsbedienstete gelten die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung 1995 (Landesgesetzblatt 50/1995), die sich wiederum an der Besoldungsordnung orientiert und analog die Schemata III, IV, IV KA, IV K, IV R, IV KAV und IV L kennt.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab 2018 in den Dienst der Stadt Wien eintreten, gilt ein neues Besoldungssystem, das sich stärker an der Funktion als an der formalen Bildung orientiert und funktionsbezogene Zulagen sowie Nebengebühren bereits in den Monatsbezug integriert.