Gegenhandler (Stadtgericht)

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Gegenhandler, Funktionär des Stadtgerichts, der als Gegengewicht zum Stadtrichter und als Vorläufer des späteren Untersuchungsrichters die Arretierten zu verhören hatte. Die Oberaufsicht über den Geschäftsgang des Stadtgerichts war zwischen dem Gegenhandler und dem Stadtrichter aufgeteilt.