Gebäudezinssteuer

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Die Gebäudezinssteuer war eine der wichtigsten Steuerarten, mit deren Einhebung und Verrechnung sich das Steueramt um 1783 befasste, und betraf einen Steuerertrag durch Gebäude beziehungsweise durch steuerpflichtige Objekte. Besonders mit dem Entstehen von Mietwohnungen und deren Konzentration in größeren Städten gewann diese Steuer an Bedeutung.

Die Einhebungsvorschriften zur früher so genannten Häusersteuer ergingen durch eine Kundmachung der niederösterreichischen Regierung vom Oktober 1798 und durch Hofentschluss vom selbigen Zeitpunkt. Allgemein in Österreich eingeführt wurde die Häusersteuer bereits mit dem Patent von Joseph II. im September 1788. 1842 wurde zur besseren Steuererhebung die Aufstellung von Steuereinhebungskommissionen in den acht Bezirken der magistratischen Grundgerichtsverwaltung vorgeschlagen.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 58-59