Ertragsanteile

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Ertragsanteile. Die Einnahmen Wiens bestehen neben den direkten Abgaben an die Stadt aus Anteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die nach einer bestimmten Aufteilungsquote verteilt werden (Abgabenteilung). Die Ertragsanteile traten an die Stelle der früher üblich gewesenen Zuschläge zu den Bundesgebühren, die ab 1923 auf weniger wichtigen Abgaben beschränkt wurden. Mit dem Bundesfinanzverfassungsgesetz (Bundesgesetzblatt 124/1922 vom 3. März 1922) und dem Abgabenteilungsgesetz (Bundesgesetzblatt 125/1922 vom 3. März 1922) wurden allen Bundesländern und Gemeinden Ertragsanteile an bestimmten Bundessteuern zugesichert. Die Gemeinde Wien musste dafür auf eine Reihe ihrer eigenen Einnahmsquellen verzichten. Streitigkeiten ergaben sich dadurch, dass Wien ungeachtet einer relativ geringen Bevölkerungszahl die größten Steuererträgnisse aufzuweisen hatte und damit auf den größten Anteil Anspruch erhob; darüber hinaus hatte Wien seine Anteile als Bundesland und Gemeinde zu erhalten. Die Höhe der Ertragsanteile war größten Schwankungen unterworfen und beeinflusste zeitweise die Kommunalpolitik. 1923 erhielt Wien 52 % der Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden, 1929 waren es knapp 32 % und 1931 nur noch 24 % (Abgabenteilungsgesetz), wobei sich die Nachteile aus den bis 1931 beschlossenen sieben Abgabenteilungs-Novellen ableiteten; diese Minderung der Einnahmen (in Verbindung mit erhöhten Sozialausgaben infolge der Auswirkungen der Wirtschaftskrise) führten zu radikalen Einschränkungen im städtischen Wohnhausbau und in anderen Bereichen. Der städtische Einnahmeposten betrug bis 1931 zwischen ¼ und ⅓ der Bruttoeinnahmen der Gemeinde Wien. Nach dem Zweiten Weltkrieg beendete das Finanzverfassungs- und Finanzausgleichsgesetz vom 21. Jänner 1948 die finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern. Der Anteil Wiens an den im Bundesgebiet erzielten Gesamteinnahmen betrug 1948 46 %, 1960 44,6 % und seit 1970 kontinuierlich circa 43 %. Hingegen betrug der auf Wien (als Bundesland und Gemeinde) entfallende Ertragsanteil aus diesen Einnahmen 1948 16,24 %, 1960 15,64 %, 1970 15,04 %, 1980 9,56 % und 1990 8,4 %.

Literatur

  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der ersten Republik (1919 - 1934). Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk (Wiener Schriften, 6), S. 109 ff., 116 ff., 119ff. und Register
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1896 - 1934. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 2), S. 1081 ff., 1089 ff. und Register