Bankenverband

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Institution
Datum von 1946
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 367683
GND
WikidataID
Objektbezug Banken, Verband
Quelle
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Letzte Änderung am 27.10.2023 durch WIEN1.lanm08krd
  • 1., Börsegasse 11

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48° 12' 55.59" N, 16° 22' 1.38" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Die Wurzeln des Bankenverbandes (Verband der österreichischen Banken und Bankiers) reichen, wenn auch nicht direkt, in die Zeit vor dem 1. Weltkrieg zurück. Die Gründung der Vorgängerorganisation erfolgte im Vergleich zu anderen Interessenvertretungen relativ spät, nämlich 1911. Präsident war ein Delegierter des Verwaltungsrates der Österreichischen Creditanstalt für Handel, Gewerbe und Industrie, Dr. Paul Hammerschlag. Im Fokus der Themen war nach 1918 die Folgen des Zusammenbruchs eines einheitlichen Wirtschaftsraumes zu bewältigen. Mit der nationalsozialistischen Herrschaft wurde dieser Verband aufgelöst.

Neugründung des Verbandes

Ein erstes Treffen zur Neugründung bzw. -organisation der Kreditwirtschaft fand noch vor Ende des Krieges am 18. April 1945 statt. Geladen waren jene Institute, die den neuzugründenden Banken-, Sparkassen- und Versicherungsausschuss bilden sollten: die Notenbank, die Creditanstalt, die Länderbank, das Credit-Institut, die Bankhäuser Schoeller & Co. bzw. Pinschof & Co., die Erste österreichische Spar-Casse, die Zentralsparkasse, die Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt und die Versicherungsanstalten. Dr. Josef Joham (ehemaliger und ab 1948 neuerlicher Generaldirektor der Creditanstalt) wurde durch Akklamation zum Präsidenten gewählt. Am 23. Mai 1946 erfolgte dann die Konstituierung des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers auf vereinsrechtlicher Grundlage. Dem Präsidium, bestehend aus Präsidenten, Dr. Josef Joham, bzw. Vizepräsidenten, wurde ein achtköpfiger Vorstand beigestellt, der sich aus vier Vertretern der Aktienbanken, aus dem der Bankiers und einem Delegierten der Landes-Hypothekenanstalten (1947 um ein Mitglied erweitert) zusammensetzte. Betrachtet man die Liste der Mitgliedsinstitute im Jahr der Einrichtung des Bankenverbandes, so sieht man drei große Institute – die Creditanstalt, die Länderbank und das Hypotheken- und Creditinstitut -, die BAWAG, damals noch unter der Bezeichnung Arbeiterbank und noch nicht von der später erlangten Bedeutung und weitere 15 Aktienbanken bzw. Bank-GmbHs, sowie 18 Privatbankiers. Als eine Besonderheit im Bereich der Interessenvertretungen des österreichischen Kreditwesens muss die Parallelität zwischen (offiziellen) Fachverbänden (Kreditsektion oder Bundessektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen basierend auf dem Handelskammergesetz vom 24.7.1946, BGBl. 182) und „freien“ Verbänden (Interessenvertretung auf der Basis freier Zusammenschlüsse, so auch beim Verband österreichischer Banken und Bankiers) herausgestrichen werden. Durch Delegierungsabkommen wurden die Agenden der im Juni und Juli 1947 neukonstituierten Fachverbände den sogenannten freien Verbänden übertragen.

Besonderheiten der Aktienbanken

Die großen Aktienbanken besorgten de facto alle Arten von Finanzierungen und Bankdienstleistungen, sie waren aber darüber hinaus in teils erheblichem Ausmaß an Industrieunternehmungen beteiligt. Dies unterschied sie anfänglich von den Sparkassen und den genossenschaftlichen Sektoren. Noch zu Beginn der 1960er Jahre konzentrierten sich die einzelnen Sektoren auf ihre angestammten Kundengruppen. Der verschärfte Wettbewerb führte jedoch dazu, dass sich die traditionelle Kundengruppenorientierung der einzelnen Kreditsektoren weitete und bislang eher vernachlässigten Geschäftsbereichen bzw. Kundengruppen verstärktes Augenmerk geschenkt wurde. Die Aktienbanken begannen sich in den 1960er Jahren zunehmend an neuen Kundenkreisen zu orientieren: Das Eindringen ins Spareinlagengeschäft, die Schaffung von Personal-Kleinkrediten (Einführung 1964), der Ausbau des Zweigstellennetzes, die Propagierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der Errichtung von Gehaltskonten zielten auf die für die Aktienbanken neue Kundengruppen.

1963 wurde erstmals das Thema der Angleichung des österreichischen an die europäischen Rechtsvorschriften im Tätigkeitsbericht des Bankenverbandes unter der Kapitelüberschrift „Banken und Integration“ prominent behandelt. Damit Europa bzw. seine Banken näher zusammenrücken konnten, stellte der Bankenverband die weitestmögliche Freizügigkeit im zwischenstaatlichen Kapitalverkehr als Prämisse heraus, wobei Österreich bereits ein Zustand weitgehender Liberalisierung attestiert wurde.

Europäisierung der Verbandsarbeit

1988 gelang aus Sicht des Bankenverbandes der wesentliche Schritt zur Europäisierung der Verbandsarbeit. Am 4. November 1988 nahm die European Banking Federation (EBF) den Verband österreichischer Banken und Bankiers zusammen mit vier anderen Bankenverbänden aus den damaligen EFTA-Ländern als assoziiertes Mitglied auf. Am 4. November 1994 wurden diese assoziierten Mitgliedschaften in Vollmitgliedschaften umgewandelt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Verband österreichischer Banken und Bankiers volles und gleichberechtigtes Mitglied der European Banking Federation. Die Mitarbeit im EBF war ab dem ersten Jahr der Mitgliedschaft zu einer wichtigen Komponente der Arbeit des Bankenverbandes geworden und hat im Laufe der Jahrzehnte weiter an Intensität gewonnen. Der EBF besteht seit 1960. Da die Regulierung der Banken sich im Laufe der Jahre fast vollständig auf die europäische Ebene verlagert hat, ist auch die Bedeutung des EBF als die Stimme des europäischen Bankensektors enorm gewachsen und vereint heute 33 nationale Bankenverbände in Europa, die zusammen etwa 3500 Banken, lokale und internationale, vertreten, die rund 2,7 Millionen Menschen beschäftigen. Der Internationalisierung des Finanzstandortes Österreich wurde seitens des Verbandes auch statutenmäßig Rechnung getragen. Die Sektion Auslandsbanken – gegründet 1989 – bildet seither einen Teil der Verbandsstruktur und mindestens zwei Vorstandsmitglieder des Bankenverbandes sind dem Kreis der Auslandsbanken zu entnehmen.

Aktuelle Aufgaben des Verbandes

Der Verband österreichischer Banken und Bankiers ist heute ein nicht gewinnorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Zweck und Aufgabe des Verbandes ist die Wahrung und Förderung gemeinsamer Berufsinteressen seiner Mitglieder, die Förderung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Institutionen, die geeignet sind, zur Weiterentwicklung der österreichischen Wirtschaft beizutragen und die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, Er versteht sich als Vertreter aller in Österreich niedergelassenen Kreditinstitute, die als Kapitalgesellschaften organisiert sind. Seine Aufgaben umfassen Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Verbänden, Mitbestimmung und Mitwirkung in den Gremien des Europäischen Bankenverbandes FBE, Betreuung von Agenden der WKO (Fachverband der Banken und Bankiers), Kollektivvertragsverhandlungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Sitz und Organisation des Verbandes

Der Verband der österreichischen Banken und Bankiers hatte ursprünglich seinen Sitz im Gebäude der Österreichischen Kontrollbank 1, Am Hof, und übersiedelte 1971 in seine heutigen Räume in der 1, Börsegasse 11. Der Vorstand des Verbandes wird von der Generalversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Er leitet und überwacht die Geschäftsführung und wählt den Präsidenten/ die Präsidentin sowie die VizepräsidentInnen und bestellt eine/n GeneralsekretärIn