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Bürgerrechtstaxen

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Das Grundbuchsamt erhielt Einnahmen aus unterschiedlichen Taxen und Zinsen; Bürgerrechtstaxen waren eine der neun verschiedenen Taxen- beziehungsweise Zinsarten und mussten als Gegenleistung für die Bürgerrechtsgewährung an eine Besitzerin oder einen Besitzer einer bürgerlichen Realität bezahlt werden. (Nicht-bürgerliche Realitätenbesitzerinnen und –besitzer hatten eine so genannte Reluitionstaxe zu entrichten.) Im Vergleich dazu hob das Taxamt jene Bürgerrechtstaxen ein, die sich auf Handel und Gewerbe bezogen. Der Taxenbetrag war vom Wert der Realität abhängig.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 54