Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1920
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
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Letzte Änderung am 6.03.2017 durch DYN.wolfgang j kraus

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Eine Sitzung des Wiener Stadtsenates unter der Leitung von Bürgermeister Karl Seitz.

Im Zuge der Neugestaltung der Verwaltung der Stadt Wien wurde per 1. Juni 1920 auf Grund des vom Niederösterreichischen Landtag (noch mit Wiener Abgeordneten) geänderten Wiener Gemeindestatuts der Stadtrat durch den Stadtsenat (mit amtsführenden und oppositionellen Stadträten) ersetzt. Seit 18. November 1920, dem Tag des Inkrafttretens der Stadtverfassung des neuen Bundeslandes Wien, tagte der Stadtsenat in getrennten Sitzungen auch als Wiener Landesregierung.

Dem Stadtsenat gehören der Bürgermeister und die (mindestens neun) Stadträte an, die vom Gemeinderat (nicht unbedingt aus seiner Mitte) gewählt werden; zwei dieser Stadträte werden jeweils gesondert zu Vizebürgermeistern gewählt. Neu war 1920 die Einrichtung der amtsführenden Stadträte, die vom Gemeinderat als Leiter der einzelnen Geschäftsgruppen eingesetzt werden. Sie führen die Gemeinderatsbeschlüsse durch. Die vom Bürgermeister einberufenen Sitzungen des Stadtsenats, in denen neben den Verwaltungsangelegenheiten besondere Personalfragen erledigt werden, sind nicht öffentlich. Der Stadtsenat bereitet die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen vor, berät im Verein mit dem Finanzausschuss den Budgetvoranschlag und überprüft den Rechnungsabschluss (die Abstimmung darüber erfolgt jedoch getrennt voneinander).

Der Stadtsenat geht zudem Beschwerden der Gemeindebürger gegen Verfügungen des Magistrats oder der Bezirksämter nach und ist somit Berufungsinstanz für alle Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungskreises. Zu den Sitzungen des Stadtsenats werden gegebenenfalls Gemeinderäte, Bezirksvorsteher oder Referenten der Magistratsateilungen mit beratender Stimme zugezogen. Der Magistratsdirektor ist berechtigt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizuwohnen und Anträge zu stellen.

Der Verlauf der Sitzungen wird in Protokollen festgehalten (vertrauliche Sitzungen werden gesondert protokolliert, Einsicht wird nur Gemeinderäten unter besonderen Umständen gewährt), deren Ergebnisse im Amtsblatt publiziert werden.

Mit der Aufhebung der demokratischen Stadtverfassung trat 1934 an deren Stelle ein "Stadtrecht", das als „Gemeindevertretung" das Gremium der "Wiener Bürgerschaft" vorsah. 1938 wurde diese Institution aufgehoben und 1939 durch die Ratsherren ersetzt. Unmittelbar nach dem Ende der Kampfhandlungen wurde im April 1945 unter Bürgermeister Theodor Körner ein provisorischer Stadtsenat eingerichtet; am 25. November 1945 fanden während der Zeit der Alliierten Besatzung (1945-1955) die ersten demokratischen Wahlen zum Wiener Gemeinderat und Landtag nach dem Zweiten Weltkrieg statt, und zwar gleichzeitig mit der Nationalratswahl. Am 13. Dezember 1945 konstituierte sich der neugewählte Gemeinderat.

Der Stadtsenat wird neuerdings von Rathausinsidern auch als Stadtregierung bzw. als Regierung bezeichnet. Regierung ist er allerdings nur, wenn er als Landesregierung zusammentritt. Städte haben in Österreich keine Regierungen.

Literatur

  • Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990.
  • Peter Csendes: Vertretungskörper. In: Veröffentlichungen des Winer Stadt-und Landesarchivs. Reihe A: Archivinventar. Serie 1 Heft 3, S. 27.
  • Ferdinand Lettmayer [Hg.]: Wien um die Mitte des XX. Jahrhunderts - ein Querschnitt durch Landschaft, Geschichte, soziale und technische Einrichtungen, wirtschaftliche und politische Stellung und durch das kulturelle Leben. Wien: 1958, S. 440 f.