Magistrat

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Daten zum Eintrag
Datum von 1783
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 17.09.2013 durch WIEN1.lanm08w02

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Magistrat. Mit der sogenannten Magistratsreform (1783) wurde der Magistrat als bürgerliche Behörde geschaffen. Seine Bezeichnung wechselte von „Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien" (1783) nach Annahme der österreichischen Kaiserwürde (Patent vom 11. August 1804) in „Magistrat der römisch- und österreichisch-kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien" (1805), doch wurde 1806 (nach Niederlegung der Römischen Kaiserwürde am 6. August) wieder auf die Bezeichnung von 1783 zurückgegriffen. Nach dem Ende der Monarchie hieß er 1919-1939 gemäß der Geschäftseinteilung „Magistrat der Stadt Wien" beziehungsweise „Wiener Magistrat", dann änderten die Nationalsozialisten die Bezeichnung in „Gemeindeverwaltung des Reichsgaus Wien"; 1945 wurde wieder die Bezeichnung „Magistrat der Stadt Wien" gültig. Die Geschäfte des Magistrats wurden von Magistratsräten (als Referenten) besorgt. Mit Hofdekret vom 21. August 1785 wurde der Personalstatus des Magistrats systemisiert (Magistratsbeamte). Mit Regierungsdekret vom 7. April 1841 führte der politisch-ökonomische Senat den Titel Magistrat. Die Systemisierung der beim Magistrat zu besetzenden Stellen steht seit 1850 dem Gemeinderat zu; die Ernennung, Beförderung und Versetzung in den Ruhestand erfolgt seit 1890 durch den Stadtrat (ab 1920 Stadtsenat). Der Magistrat besorgt die Aufgaben der Stadtverwaltung. Seine Zusammensetzung wechselte im Lauf der Zeit öfters (der jeweilige Stand ist der Stadtverfassung zu entnehmen). Derzeit (1995) besteht der Magistrat aus dem Bürgermeister, den amtsführenden Stadträten, dem Magistratsdirektor, den Magistratsabteilungen und den Magistratsbeamten.