Kataster: Unterschied zwischen den Versionen

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Kataster, amtliche Verzeichnisse, Beschreibungen und Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. - 1) Theresianischer Kataster: Die 1748-1756 vollzogene „Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen; nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen. - 2) Josephinischer Kataster: erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarberg) im Maßstab 1:28.800. Das Kriegsarchiv verwahrt 5.400 Blätter. - 3) Franziszeischer Kataster: In der Reihe der Kataster in der Habsburgermonarchie folgte dem Mailänder Kataster (1723-1729, gültig nur für die Lombardei), dem Theresianischen Kataster und dem Josephinischen Kataster) der Franziszeische Kataster, dessen Schaffung mit Patent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 („Grundsteuerpatent") angeordnet wurde. Er verband eine Modernisierung der Grundsteuerbemessung (amtliche Bewertung der Parzellen je nach Kulturgattung) mit der erstmals exakten Vermessung und kartographischen Darstellung der Grundstücke in der gesamten Monarchie. Diese Arbeiten (Voraussetzung für die neue Form der Grundsteuerbemessung) wurden in den einzelnen Kronländern zu verschiedenen Zeiten durchgeführt, in Österreich unter der Enns (Niederösterreich, einschließlich Wien) beispielsweise 1817-1828; insgesamt waren die Kataster 1861 vollendet. Die Karten des Franziszeischen Katasters bilden noch heute eine unschätzbare topographische, siedlungskundliche und naturwissenschaftliche Quelle. Trotz verschiedener späterer Abänderungen - so etwa durch das Gesetz vom 23. Juli 1871 über die Umstellung von Maßen und Gewichten auf das metrische System (in Kraft getreten am 1. Jänner 1876), das allgemeine
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Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom [[Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen]] (BEV) geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster diente ursprünglich auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die [[Grundsteuer]]. Daher werden historische Katasteraufnahmen oft als Grundsteuerkataster bezeichnet.
Grundbuchsgesetz vom 25. Juli 1871 mit Durchführungsgesetzen in den einzelnen Kronländern (so in Niederösterreich mit Grundbuchsanlegungsgesetz vom 2. Juni 1874) - blieb die Grundsteuerbemessung auf der Grundlage des Franziszeischen Katasters im wesentlichen bis 31. Dezember 1968 in Kraft. Seither erfolgt sie in Verbindung mit einer neuen Vermessung und kartographischen Darstellung aufgrund eines Bundesgesetzes vom 3. Juli 1968 (Vermessungsgesetz) mit Gültigkeit ab 1. Jänner 1969. Siehe [[Katastralgemeinde]], [[Katastralmappenarchiv]].  
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==Aufbau und Inhalt des Katasters==
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Katasterwerke bestehen im Normalfall aus dem Katasterbuchwerk, den Katastralkarten und dem Katasterzahlenwerk
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*Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen.
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*Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt.
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*Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.
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Der Kataster des BEV besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:
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*Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
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*Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet Grundstücksnummer, Benützungsarten und Nutzungen, Gesamtflächenausmaß und Flächenausmaß der einzelnen Benützungsabschnitte und Nutzungen, sowie sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung.
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*Das Adressregister enthält alle geocodierten (raumbezogenen) Adressen von Grundstücken und Gebäuden, die von der örtlich zuständigen Gemeinde vergeben wurden.
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==Historische Entwicklung==
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===Theresianischer Kataster===
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Mit dem Patent vom 5. September 1747 verfügte Kaiserin [[Maria Theresia]], die Regelung und Erfassung von herrschaftlichem oder Dominikalgrund und bäuerlichem oder Rustikalgrund. Das Aktenmaterial über diese Regulierung bildete den Kataster. Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen. Nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.  
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===Josephinischer Kataster===
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Kaiser [[Joseph II.]] ordnete am 27. Juli 1784 die Erstellung des Josephinischen Katasters in allen Erbländern an. Mit dieser Katasteranlage wurde die älteste Feststellung und Vermarkung der Gemeindegrenzen und Festhaltung der Flur- oder Riednamen gegeben. Dieser Kataster weckte allerdings starke Widerstände und musste 1790 unter Leopold II. wieder aufgehoben werden. Er blieb bis zur Einführung des nächsten Katasters vorläufige Basis für die Grundsteuereinhebung.
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Parallel zum Kataster wurde mit der Josephinischen Landesaufnahme die erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800 vorgenommen. Es handelt sich um die erste systematische Erfassung und Vermessung aller Gebiete der Monarchie in einem einheitlichen, großmaßstäbigen Kartenwerk. Das Kriegsarchiv verwahrt heute 5.400 Blätter. Die Aufnahme galt als streng geheim, es erfolgte keine Drucklegung. Im Unterschied zu den Katasterkarten lag der Fokus der Josephinischen Landesaufnahme nicht auf der Erfassung von Grundstücksgrenzen, sondern auf der möglichst detaillierten Darstellung des Geländes und der Topographie.
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===Franziszeischer Kataster===
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Der [[Franziszeischer Kataster]] wurde von 1817 bis 1861 erstellt und ist nach Kaiser [[Franz II. (I.)|Franz I.]] benannt, der die Katastervermessung durch das Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 veranlasste. Die Vermessungsarbeiten erstreckten sich zunächst auf die österreichischen Länder der Monarchie (Cisleithanien). Es wurden 300.082 km² auf handgezeichneten, kolorierten Blättern von 20 × 25 Zoll ≈ 53 × 66 cm dargestellt. Ein Blatt umfasst 500 Joch. Insgesamt wurden ca. 50 Millionen Grundstücke in ca. 30.000 Katastralgemeinden auf 164.357 Mappenblättern ausgearbeitet. Das heutige Staatsgebiet Österreichs ist auf 53.212 Blättern enthalten. Die Blätter des Katasters sind im Maßstab von einem österreichischen Zoll zu 40 Klaftern gezeichnet, somit im Verhältnis von 1:2880. Ausgangsbasis für diesen Maßstab war der damals übliche österreichische Militärmaßstab von 1 Zoll zu 1000 Schritten (1:28.800). Ortsgebiete wurden in 1:1440, ausnahmsweise auch 1:720, Gebirgsgegenden in 1:5760 dargestellt.  
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Der Kataster ist die nun schon über 200 Jahre bestehende Grundlage der Grundbücher Österreichs – der Vorgänger der Grundstücksdatenbank sowie der Digitalen Katastralmappe und der anderen Vermessungsbehelfe in Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie.
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==Siehe auch:==
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*[[Katastralgemeinde]]
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*[[Katastralmappenarchiv]]
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==Quellen==
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*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Ser+++++00000015m08ber#Ser_____00000015m08ber WStLA, Staatliches Finanzwesen, Franziszeischer Kataster, P1 - Franziszeischer Kataster: Pläne | 1817-1833]
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
*Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.
 
*Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.
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==Weblinks==
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*[https://www.bev.gv.at/pls/portal/docs/PAGE/BEV_PORTAL_CONTENT_ALLGEMEIN/0550_SUPPORT/0500_DOWNLOADS/PRODUKTFOLDER/BEV-Kataster_Broschuere.pdf Broschüre des BEV zum Kataster]
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*[http://www.wien.gv.at/kultur/kulturgut/plaene/franziszeisch.html Franziszeischer Kataster in Wien Kulturgut]
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*[http://mapire.eu/de/ Historische Karten der Habsburgermonarchie - mapire]

Aktuelle Version vom 3. November 2023, 15:12 Uhr

Katastralplan von Hernals 1819
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Katastralmappenarchiv, Katastralgemeinde, Franziszeischer Kataster
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 3.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri
Bildname WStLA KS Sammelbestand P1 114.jpg
Bildunterschrift Katastralplan von Hernals 1819


Ein Kataster ist im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug. Im engeren Sinn versteht man unter Kataster das amtliche, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) geführte, Verzeichnis aller Liegenschaften und Grundstücke über das gesamte österreichische Staatsgebiet. Im Kataster sind alle Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) abgebildet und beschrieben. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Der Kataster diente ursprünglich auch der Bewertungen von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Daher werden historische Katasteraufnahmen oft als Grundsteuerkataster bezeichnet.

Aufbau und Inhalt des Katasters

Katasterwerke bestehen im Normalfall aus dem Katasterbuchwerk, den Katastralkarten und dem Katasterzahlenwerk

  • Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen.
  • Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt.
  • Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze.


Der Kataster des BEV besteht aus dem Technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister:

  • Das Technische Operat beinhaltet technische Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grenzen der Grundstücke, technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen, die Katastralmappe und Geschäftsregister.
  • Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet Grundstücksnummer, Benützungsarten und Nutzungen, Gesamtflächenausmaß und Flächenausmaß der einzelnen Benützungsabschnitte und Nutzungen, sowie sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung.
  • Das Adressregister enthält alle geocodierten (raumbezogenen) Adressen von Grundstücken und Gebäuden, die von der örtlich zuständigen Gemeinde vergeben wurden.


Historische Entwicklung

Theresianischer Kataster

Mit dem Patent vom 5. September 1747 verfügte Kaiserin Maria Theresia, die Regelung und Erfassung von herrschaftlichem oder Dominikalgrund und bäuerlichem oder Rustikalgrund. Das Aktenmaterial über diese Regulierung bildete den Kataster. Die 1748-1756 vollzogene "Rectification" (Verbesserung) des Grundsteuerwesens verpflichtete die Grundeigentümer, ihren Steuerbekenntnissen Vermessungsunterlagen beizulegen. Nur wenn dies unterblieb, war eine Vermessung von Amts wegen vorgesehen. Demnach waren dem Theresianischen Kataster keine (amtlichen) Katastralmappen beigeschlossen.

Josephinischer Kataster

Kaiser Joseph II. ordnete am 27. Juli 1784 die Erstellung des Josephinischen Katasters in allen Erbländern an. Mit dieser Katasteranlage wurde die älteste Feststellung und Vermarkung der Gemeindegrenzen und Festhaltung der Flur- oder Riednamen gegeben. Dieser Kataster weckte allerdings starke Widerstände und musste 1790 unter Leopold II. wieder aufgehoben werden. Er blieb bis zur Einführung des nächsten Katasters vorläufige Basis für die Grundsteuereinhebung.

Parallel zum Kataster wurde mit der Josephinischen Landesaufnahme die erste militärkartographische planmäßige Aufnahme aller österreichischer Länder (1763-1787; ausgenommen Tirol und Vorarlberg) im Maßstab 1:28.800 vorgenommen. Es handelt sich um die erste systematische Erfassung und Vermessung aller Gebiete der Monarchie in einem einheitlichen, großmaßstäbigen Kartenwerk. Das Kriegsarchiv verwahrt heute 5.400 Blätter. Die Aufnahme galt als streng geheim, es erfolgte keine Drucklegung. Im Unterschied zu den Katasterkarten lag der Fokus der Josephinischen Landesaufnahme nicht auf der Erfassung von Grundstücksgrenzen, sondern auf der möglichst detaillierten Darstellung des Geländes und der Topographie.

Franziszeischer Kataster

Der Franziszeischer Kataster wurde von 1817 bis 1861 erstellt und ist nach Kaiser Franz I. benannt, der die Katastervermessung durch das Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 veranlasste. Die Vermessungsarbeiten erstreckten sich zunächst auf die österreichischen Länder der Monarchie (Cisleithanien). Es wurden 300.082 km² auf handgezeichneten, kolorierten Blättern von 20 × 25 Zoll ≈ 53 × 66 cm dargestellt. Ein Blatt umfasst 500 Joch. Insgesamt wurden ca. 50 Millionen Grundstücke in ca. 30.000 Katastralgemeinden auf 164.357 Mappenblättern ausgearbeitet. Das heutige Staatsgebiet Österreichs ist auf 53.212 Blättern enthalten. Die Blätter des Katasters sind im Maßstab von einem österreichischen Zoll zu 40 Klaftern gezeichnet, somit im Verhältnis von 1:2880. Ausgangsbasis für diesen Maßstab war der damals übliche österreichische Militärmaßstab von 1 Zoll zu 1000 Schritten (1:28.800). Ortsgebiete wurden in 1:1440, ausnahmsweise auch 1:720, Gebirgsgegenden in 1:5760 dargestellt.

Der Kataster ist die nun schon über 200 Jahre bestehende Grundlage der Grundbücher Österreichs – der Vorgänger der Grundstücksdatenbank sowie der Digitalen Katastralmappe und der anderen Vermessungsbehelfe in Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie.

Siehe auch:

Quellen

Literatur

  • Robert Messner: Der Franziszeische Grundsteuerkataster. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1939-1989, 28, 1972, S. 62 ff.; 29, 1973, S. 88 ff.; 30/31, 1974/1975, S. 125 ff.; 32/33, 1976/1977, S. 133 ff.; 36, 1980, S. 30 ff.

Weblinks