Handwerker

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Handwerker. Unter „Handwerk" verstand man im Mittelalter nicht nur manuell-technisches Gewerbe, sondern man erfaßte mit diesem Begriff auch Dienstleistungsgewerbe und den Kleinhandel. Die Handwerker bildeten in Wien, wie auch in allen anderen mittelalterlichen Städten, den weitaus überwiegenden Teil der bürgerlichen Bevölkerung und traten daher oft auch als politischer Faktor in Erscheinung (1396 erhielten sie durch das Ratswahlprivileg das Recht, ein Drittel der Ratsmitglieder zu stellen). Die Ausübung eines Handwerks war naturgemäß von Angebot und Nachfrage bestimmt; darüber hinaus mußten der Stadtheir (in Wien also der Landesfürst) und die Bürgergemeinde (vertreten durch den gewählten Rat) auf ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgütern, Sicherung des bürgerlichen Wohlstands und Wahrung der Warenqualität bedacht sein. Es galt also, die wirtschaftlichen Interessen der Handwerker, die sich zu Verbänden (Bruderschaften, Zechen) zusammenschlossen, mit dem öffentlichen Interesse in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck wurden Handwerksordnungen erlassen. Der politische Einfluß der Handwerker wurde durch Ferdinand I. gebrochen; er entzog ihnen mit der Stadtordnung vom 12. März 1526 das Recht der Wahl in den Stadtrat und beschnitt auch ihre übrigen politischen Rechte. Ab dem 16. Jahrhundert gab es in Wien neben den bürgerlichen Handwerkern noch andere Kategorien: 1. Hofhandwerker (die zum Hofstaat des Landesherrn gehörten, ausschließlich für diesen arbeiteten und hiefür ein Gehalt bezogen), 2. Soldaten der (bis 1741 bestehenden) Stadtguardia (die ihren geringen Sold durch Einkünfte aus handwerklicher Tätigkeit aufbessern durften) und 3. Hofbefreite Handwerker.